Baugenehmigung erforderlich

Hallo !
HR X besitzt ein Haus+Nebengebäude(zu 50% zweigeschossig)in MV die Stehhöhe ist oben ca 170cm .Hr X möchte das jetzt erhöhen auf 210cm braucht er dafür eine Baugenehmigung?

vg Holger

Ja, allerdings werden für ständig bewohnte Räume die 2,10m wohl nicht ausreichen.

Hallo !

Ja,das reicht nicht aus und man braucht in jedem Falle eine Baugenehmigung(Nutzungsänderung ?).

Mindestraumhöhe in MV ist laut Landesbauordnung(LBO) 2,40 m,in Dachgeschossen reduziert auf 2,30 m ( und in Gebäudeklassen 1 und 2,das sind in der Regel „normale“ Einfamilienhäuser bis 7 m Höhe).

Eine so umfangreiche Aufstockung erfordert sicherlich vorherige Beratung beim Fachfachmann(hier Architekt) über alle fachlichen und baurechtlichen Belange.
Diese Änderung ist ein so großer Eingriff ins Haus,das nach meiner Kenntnis nun bereits die neue EnEV gilt,also verstärkter Wärmeschutz z.B.

MfG
duck313

Guten Tag,
das Gebäude ist vor 12Jahren zum Gewerberaum umgebaut worden. da soll jetzt oben eine Einzimmerwohnung daraus werden Gewerberaum unten bleibt bestehen.Wärmeschutz ist schon vorhanden.
vG Holger

Hallo !

Ja,dann braucht man zuerst wohl die Nutzungsänderung,weil aus Gewerberaum nun Wohnraum werden soll. Dann natürlich eine Baugenehmigung für das Aufstocken um die vorgeschriebene Mindestraumhöhe zu erhalten(hier wohl 2,30 m).
Wie in Dachgeschossen üblich gibts eine Berechnung,wieviel m² der Grundfläche diese Höhe von 2,30 m mindestens einhalten müssen,wegen möglicher Dachschrägen kann das ja nicht überall möglich sein.
Also m.E. über der Hälfte der Wohnfläche muss es 2,30 m oder mehr sein.
Wenn das eine wesentliche Änderung des vorhandenen Gebäudes ist,dann gilt mindestens für alles Neue die der Zeit gültige Wärmeschutzverordnung EnVO.

MfG
duck313

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