Hallo,
knifflige Frage:
Auf einem leeren, kleinen Grundstück von 2,5m x 2m möchte ich eine Art Wintergarten bauen.
Der Grundstück steht zwischen meinem Haus und das Nachbarhaus; es gehört dem Nachbarn, er will mir es verkaufen. Natürlich hat er nichts dagegen, daß ich dort baue. Eingegrenzt wird es auf einer Seite von meinem Haus, auf zwei Seiten von seinem, und auf der vierten von einer Garage (auch hier keine Probleme).
Ich möchte einen Mauerdurchbruch von meinem Haus dorthin machen, einen Betonboden legen, die Mauern verputzen und streichen und das Ganze mit einer Glaskonstruktion abdecken. Ein Heizkörper soll auch dorthin gesetzt werden.
Das Haus ist denkmalgeschützt, das Denkmalamt hat aber keine Einwände dagegen.
Frage: Brauche ich dafür eine Baugenehmigug?
Der Bauunternehmer behauptet, die wäre nicht notwendig. Der beratende Architekt meint, doch, vor allem in Hinblick auf Feuerschutzverordnungen u. dgl. Jeder hat Gründe für seine These.
nach meiner Sicht der Dinge brauchst Du unbedingt eine Baugenehmigung, wenn Du nicht riskieren willst, irgendwann zum Abriss verpflichtet zu werden. Die Genehmigung kann sogar mit Problemen verbunden sein, wenn Du Grenzabstände (i. a. 3m) unterschreiten willst. Dabei geht es um den Brandschutz, aber auch um Lichtrechte der Nachbarn, die nämlich bei Grenzbebauung dort keine Fenster mehr in ihr Haus einbauen können.
Dabei geht es um den Brandschutz, aber
auch um Lichtrechte der Nachbarn, die nämlich bei
Grenzbebauung dort keine Fenster mehr in ihr Haus einbauen
können.
OK, mit dem Nachbarn habe ich gar kein Problem, er will sogar ein Lüftungsfenster zumachen lassen, damit ich dort baue.
Aber Gandalfs Antwort ist ja auch naheliegend, ich habe die Infos per Mail angefordert.
Hallo, ich wollte Dir auch nur mal bestätigen, dass Du mit großer Wahrscheinlichkeit eine Baugenehmigung benötigst. Diese wird sogar mit diversen Auflagen verbunden sein. Trotz Deiner Aussage bezüglich Denkmalschutzbehörde, ist das Denkmalamt in diesen Sachen sehr hart. Um also auf der sicheren Seite zu sein, würde ich einen Plan auch von dort genehmigen lassen, da das Gesamtbild des Anwesens wesentlich verändert wird.
Gruss, Thomas
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Frage: Brauche ich eine Baugenehmigug?
Der Bauunternehmer behauptet, die wäre nicht notwendig. Der
beratende Architekt meint, doch, vor allem in Hinblick auf
Feuerschutzverordnungen u. dgl. Jeder hat Gründe für seine
These.
Weiß jemand Rat?
Am Besten ist es, du fragst da nach, wo die Baugenehmigung erteilt wird: beim Bauamt.
Egal wer vorher was gesagt hat und ob es Argumente zu Für und Wieder gibt, dort wird entschieden ob Baugenehmigung oder nicht.
Hi allerseits,
Ihr hattet Recht: eine Baugenehmigung ist erforderlich, und zwar zählt das aufgrund der baulichen Gegebenheiten zum Wohnraum. Da muß ich einen gesonderten Bauantrag mit Plänen, Baubeschreibung und allem Pipapo.