Baugenehmigung für Carport nicht erteilt, gibts Sondergenehmigungen?

Hallo zusammen,
ich habe mir ein Carport bestellt ohne zu wissen das ich dafür eine Baugenehmigung benötige weil ich dieses auf meiner Einfahrt errichten wollte… Und zwar 3m breit, 6m lang und 2,1m hoch direkt vor (aber nicht an der Garage die übrigens 6m lang ist).
Ich war also beim Bauamt Nettetal (NRW) wo das vorhaben direkt abgeschmettert wurde mit der Begründung es dürften auf dem Grundstück nur 9m bebaut sein wovon die Garage schon 6m hat und unser Gartenhäuschen bestimmt die restlichen 3m… Es gäbe also keine Möglichkeit das Ding irgendwie aufzustellen… Da ich das Ding für knappe 1000 Euro jetzt aber schon zu Hause liegen habe frage ich mich natürlich ob es nicht doch irgendein Schlupfloch gibt? Sondergenehmigung oder so? Es ist zu allen Seiten offen, ich überdache quasi nur einen Teil der Einfahrt die ohnehin mir gehört… Mit den Nachbarn wurde gesprochen, keiner hat was dagegen…
Danke für Eure Hilfe :wink:

Hallo @Fiona,
da gibt es kein Schlupfloch.
Diese Dinge regelt ganz eindeutig die Landesbauordnung von NRW und bei 9,00 m ist nun mal Schluss.

Gruss aus Hagen in Westfalen
Dipl.-Ing. Werner Kahlki
Beratender Bauingenieur

Ok danke, dann hab ich wohl Pech gehabt… Aber mich würde trotzdem interessieren warum bei 9m Ende ist. Blöd gesagt ist es doch meine Sache was ich auf mein Grundstück stellen möchte oder?

Die Landesbauordnung wurde vom Landtag in NRW beschlossen und ist somit Gesetz. Daran müssen sich alle Bürger halten.
Eigentlich müssen Sie von einem Gebäude zur Grenze immer einen Abstand von 3,00 m halten.
Als Ausnahme werden nur Garagen und Geräteschuppen bis zu 9,00 m Länge zugelassen. Insofern haben Sie bereits eine Ausnahmegenehmigung in vollem Umfang ausgenutzt.
Gruß
Dipl.-Ing. Werner Kahlki