Hallo,
meine Frage bzw die Antwort auf meine Frage wird wahrscheinlich etwas komplizierter sein. Dennoch will ich versuchen, Rat zu finden…
Meine Lebensgefährtin und ich bauen gerade ein Haus (der Rohbau steht).
Jetzt haben wir für den Bau einer (Fertig-) Garage eine Baugenehmigung beantragt, wobei sich folgender Sachverhalt ergeben hat…
… das Grundstück auf dem wir bauen (eine große Wiese zum Anbau von Futtergras) ist seit Jahrzehnten durch Landwirtschaft im Familienbesitz. Vor 12 Jahren haben meine Schwiegereltern einen Teil dieses Grundstücks bebaut. Damals hieß es, dass dort sonst keine weiteres Haus erbaut werden darf.
Aus diesem Grund haben meine Schwiegereltern eine Grenzgarage mit Dachterrasse errichtet. Einen Genehmigung war damals anscheinend nicht notwendig. Lediglich die ‚Erlaubnis‘ des Eigentümers des restlichen Grundstücks. Der Eigentümer dieses Rest Grundstücks ist der Bruder meiner Schwiegermutter.
Jetzt haben wir das Grundstück neben meinen Schwiegereltern erworben, angefangen zu bauen und bei der Baugenehmigung für unsere Garage, die an die Grenzgarage (mit Dachterrasse) gebaut werden soll, stossen wir auf eine Hürde.
Das Bauamt kann uns deswegen keine Genehmigung erteilen. Eine Anfrage beim Bauamt hat mich auch nicht weiter gebracht, da der Herr am Telefon absolut nicht kooperativ war und sich meine Frage nicht einmal anhören wollte.
Deswegen möchte ich meine Frage hier stellen und hoffe, dass sie beantwortet werden kann.
Was kann ich tun, damit ich meine Garage an die meiner Schwiegereltern bauen kann?
Würde es ausreichen, wenn meine Schwiegereltern ihre Garage mit Dachterrasse nachträglich eintragen lassen bzw eine nachträgliche Genehmigung erteilen lassen? Oder was kann ich da tun?
Es ist doch bestimmt keine Einzelfall, dass Grenzgaragen mit Dachterrasse an eine andere Garage angrenzen!?
Falls es notwendig sein sollte - das Grundstück befindet sich in Langerwehe (NRW)
Ich bedanke mich jetzt schon einmal für die Ratschläge und Antworten
Georg