Baugenehmigung für Garage/Carport

Hallo zusammen,
braucht man für eine Garage oder Carport eine Baugenehmigung?
Braucht man noch etwas? (Architekt, Statiker o.ä.)
Ist das von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich?

Vielen, vielen Dank für Eure Hilfe.

Tom

Hallo,

das hängt ganz davon ab in welchem Bundesland Du die Garage erichten willst, da das Baurecht Landesrecht ist.

Ob eine Baugenehmigung notwendig ist oder Du „nur“ eine Bauanzeige machen musst, kann Dir ein Bauingenieur oder Architekt „ums Eck“ nur sagen.

Dementsprechend unterschiedlich sind auch die Anforderungen an die Statik und die Planunterlagen.

Gruss Christian

nicht unbedingt
Schau auf jeden Fall mal in den Babauungsplan, denn der hat nichts mit Baurecht zu tun ist aber verbindlich!
Was da steht ? na du wirst es ja sehen.

Wenn Du eine „nicht genehmigungspflichtige“ Garage baust müsstest Du aber noch eine kurze Anzeige machen das du es tust. Aber das ist nicht so wild.

Frage halt einfach mal einen Nachbarn wie er es gamacht hat!

Hallo,

Wenn Du eine „nicht genehmigungspflichtige“ Garage baust
müsstest Du aber noch eine kurze Anzeige machen das du es
tust. Aber das ist nicht so wild.

Diese Anzeige kann nur ein bauvorlageberechtigter Architekt oder Bauingenieur machen.

Frage halt einfach mal einen Nachbarn wie er es gamacht hat!

Guter Hinweis !

Christian

Zweite Anmerkung

Schau auf jeden Fall mal in den Babauungsplan, denn der hat
nichts mit Baurecht zu tun ist aber verbindlich!
Was da steht ? na du wirst es ja sehen.

Ein BEBAUNGSPLAN soll nichts mit Baurecht zu tun haben. Da muss ich wahrscheinlich in der falschen Vorlesung beim Öffentlichen Baurecht gewesen sein.

Christian

Hallo,

Danke für die Hilfe.

Tom

hmm na ja

Ein BEBAUNGSPLAN soll nichts mit Baurecht zu tun haben. Da
muss ich wahrscheinlich in der falschen Vorlesung beim
Öffentlichen Baurecht gewesen sein.

Hi Christian,

es ist mir schon klar, daß man im Baurecht etwas über die Entstehung und den Sinn von Bebauungsplänen lernt, auch ich hatte diese Vorlesung.

Aber für den privaten Häuslebauer, der keine Bebauungspläne machen will, sonden damit leben muß:

Ein Bebauungsplan ist kein Gesetz! Eine Bauordnung ist was anderes!
Bebauungspläne können 100m weiter ganz anders sein (da kein Gesetz)
Natürlich sind die Bebauungspläne erst einmal verbindlich für den priv. Bauherren, also reingucken, die sind nämlich eventuell sehr anders als die Beb.Pläne eine Ortschaft weiter. Auch können Sich bebauungspläne innerhalb der Jahre (für das gleiche Gebiet) ändern, was vielen Häuslebauern nicht bewußt ist (gerade wenn es um das Thema Garage geht)