jemand hat vor auf seiner Obstwiese außerhalb der Ortschaft ein Gartenhaus aus Holz zu bauen, Größe ca. 4x5mtr. Firsthöhe max. 3,5mtr…
Braucht dieser hier eine Baugenehmigung oder kann er einfach bauen ?
Was darf ich als Boden verwenden, Schotter mit Betonplatten?
Standort Bayern, Oberfranken.
_Art. 57
Verfahrensfreie Bauvorhaben,
Beseitigung von Anlagen
(1) Verfahrensfrei sind
folgende Gebäude:
Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m³, außer im Außenbereich _ ,
Da du im Aussenbereich bauen willst, brauchst du für dieses Vorhaben eine Baugenehmigung.
Wenn du KEIN Landwirt bist, ist dein Vorhaben nicht priviligiert, so daß du in der Regel keine Baungenehmigung dafür bekommen wirst.
Sollte es (vorwiegend) ein Bienenstand werden, könnte eine Genehmigung evtl in Betracht kommen, dazu Kontakt auch mit dem Landwirtschaftsamt aufnehmen
Die Wahrscheinlichkeit, daß es Außenbereich ist, ist aber sehr hoch und zum anderen sieht sich jetzt der Fragesteller gezwungen, auf die Gemeinde bzw LRA zu gehen und nachzufragen.
Immer noch besser, als einfach anzufangen und dann abreissen zu müssen.