Baugenehmigung für gartenhaus in Baden-Württemberg

ich möchte ein gartenhaus (8mx4m), auf mein ackergelände bauen. Und anscheinend darf ich diese Hütte auch ohne Baugenehmigung bauen, wenn ich diese auf räder stelle(fahrbahr machen) würde. Stimmt das??

mit einfach so bauen wäre ich sehr vorsichtig! die entscheidung trifft die zuständige behörde. einfach beim bauamt nachfragen… die entscheidungen varieiren jedoch von gemeinde zu gemeinde - daher kann man vorher keine konkrete aussage treffen.

Guten Tag,

ich möchte ein gartenhaus (8mx4m), auf mein ackergelände
bauen. Und anscheinend darf ich diese Hütte auch ohne
Baugenehmigung bauen, wenn ich diese auf räder stelle(fahrbahr
machen) würde. Stimmt das??

Hallo,
ich bin keine Fachfrau, also Antwort ohne Gewähr.
Aber soweit ich es verstanden habe, reagieren Behörden oft milder und lassen manches unbefugt durchgehen, wenn ein Gebäude innerhalb eines Tages restlos von einem Platz entfernt werden kann. Wie ein Zelt oder ein Wohnwagen, beispielsweise.
Allerdings habe ich auch einmal erlebt, dass jemand verboten wurde, seinen Bauwagen ein weiteres Mal auf ein bestimmtes Grundstück im Außenbereich zu stellen. Eine restlos sichere Art, die Baugenehmigung zu umgehen, sind Räder unter der Hütte also nicht.
Grüße!
Ernei