Baugenehmigung für gartenhaus in brandenburg

Guten Tag,

wer kann mir bitte weiterhelfen.
Möchte in Grühnheide/Mark Brandenburg auf einem gepachteten Grundstück am See oder Kanal ein Blockbohlenhaus in 24m2 Größe aufstellen. Dieses Grundstück ist Schwemmland kein Bauland. Brauch ich dafür in Land/Brandenburg eine Baugenehmigung?
Fällt es unter das Bundeskleingartengesetz? Es stehen noch alte Gartenlauben auf den
Nachbargrundstücken, aber diese sind wohl 1960 erbaut worden.
Über zahlreiche infos würde ich mich sehr freuen.

Hallo,
leider kann ich dir da nicht weiterhelfen. da muss etwas schief gelaufen sein. ich hab von Baurecht überhaupt keine Ahnung. Sorry…

Hallo, ich kenne mich zwar im Brandenburger Kleingartengesetz aus, rate dir aber, dich in
einer Beratungsstelle oder von einem Anwalt beraten zu lassen. Eine andere Möglichkeit,
die den Prozess eventueller Genehmigungen beschleunigen kann ist, das Bauvorhaben als
Ausbau zu deklarieren, indem du eine kleine und einfache Hütte zusammenzimmerst. Baust
du die besagte Hütte mit eventueller Genehmigung um die alte herum, zählt dies als Um-
bzw. Anbau, nicht aber zwangsläufig als Neubau, je nach dem, wie die vom Amt drauf sind.
Die alte Hütte kannst du ja dann wegen Baufälligkeit abreißen. Ich kann zwar nichts
versprechen, aber ein Versuch ist es wert.
LG und viel Glück
antronics

Hallo, ich kenne mich zwar im Brandenburger Kleingartengesetz aus, rate dir aber, dich in
einer Beratungsstelle oder von einem Anwalt beraten zu lassen. Eine andere Möglichkeit,
die den Prozess eventueller Genehmigungen beschleunigen kann ist, das Bauvorhaben als
Ausbau zu deklarieren, indem du eine kleine und einfache Hütte zusammenzimmerst. Baust
du die besagte Hütte mit eventueller Genehmigung um die alte herum, zählt dies als Um-
bzw. Anbau, nicht aber zwangsläufig als Neubau, je nach dem, wie die vom Amt drauf sind.
Die alte Hütte kannst du ja dann wegen Baufälligkeit abreißen. Ich kann zwar nichts
versprechen, aber ein Versuch ist es wert.
LG und viel Glück
antronics.

Hallo, ich kenne mich zwar im Brandenburger Kleingartengesetz aus, rate dir aber, dich in
einer Beratungsstelle oder von einem Anwalt beraten zu lassen. Eine andere Möglichkeit,
die den Prozess eventueller Genehmigungen beschleunigen kann ist, das Bauvorhaben als
Ausbau zu deklarieren, indem du eine kleine und einfache Hütte zusammenzimmerst. Baust
du die besagte Hütte mit eventueller Genehmigung um die alte herum, zählt dies als Um-
bzw. Anbau, nicht aber zwangsläufig als Neubau, je nach dem, wie die vom Amt drauf sind.
Die alte Hütte kannst du ja dann wegen Baufälligkeit abreißen. Ich kann zwar nichts
versprechen, aber ein Versuch ist es wert.
LG und viel Glück
antronics…

www.bauordnungen.de/html/brandenburg.html oder
www.baurecht-brandenburg.de/html/kom.html .

bzw. mal beim Bauordnungsamt anrufen…
MfG
U.G.

Hallo,

Leider kann ich zu der gestellten Frage keine Antwort geben.
Mit freundlichen Grüßen
Karsten 1967

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke.
Habe heute von meinem Nachbar erfahren,dass diese Pachtgrundstücke Erholungsland sind.
Gibt es dafür Sonderregelungen oder Abweichungen?
Kennt sich jemand damit aus, oder hat hilfreiche Tipps.

Danke.
Habe heute von meinem Nachbar erfahren,dass diese Pachtgrundstücke Erholungsland sind.
Gibt es dafür Sonderregelungen oder Abweichungen?
Kennt sich jemand damit aus, oder hat hilfreiche Tipps…