Hallo Leute,
auf unserem Grundstück stand früher ein Schuppen. Die eine Außenwand des Schuppens schloss mit dem angrenzenden Nachbargrundstück ab. Der Schuppen wurde inzwischen abgerissen, da er baufällig war.
Der Nachbar möchte nun, dass ich statt der stehengebliebenen Holzwand des alten Schuppens (die haben wir als Sichtschutz stehen gelassen) eine Mauer hinbaue, weil die alte Wand inzwischen ziemlich übel aussieht.
Leider habe ich im Internet zum Thema Baurecht in Lübeck nichts finden können. Kann mir jemand sagen, ob ich eine Baugenehmigung für eine solche Mauer brauche? Wenn ja: Brauche ich auch eine, wenn ich statt dessen einen Holzzaun hinbaue? Ich möchte möglichst wenig Laufereien und Kosten damit haben. Wer hat da Erfahrungen?
Gruß
Marian
Hallo Marian,
ich würde sagen, das hängt von der Gemeinde ab - unser Nachbar hatte einen Holzzaun (unter 1 m) um seinen Vorgarten gebaut und hätte ihn fast wieder entfernen müssen, weil in irgend ein freundlicher Mitbürger gemeldet hat. Ruf beim Bauamt Eurer Gemeinde an und frag direkt - meist kommt dann jemand vorbei und schaut sich die Sache an. Auf Verdacht einfach bauen würde ich nicht, zum Teil wird da hart durchgegriffen und es kostet ja auch Geld.
Viele Grüße
Gabi
Hallo Marian,
das mit dem Baurecht ist wirklich von Stadt zu Stadt verschieden.
Wenn Du aber möglichst wenig Lauferei und Kosten haben möchtest, dann hab ich was gefunden.
Schreib eine e-mail an den Bereich Hochbau in Lübeck.
Leiter: Uwe Jens Hansen
Telefon: (0451) 122-65 00, Fax: 122-65 80
E-Mail:[email protected]
Ist zwar kein große Hilfe, aber zumindestens eine schnelle Möglichkeit, Informationen über Deinen konkreten Fall zu erhalten.
Gruß
Karl-Heinz
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Hallo Marian,
frag auf jeden Fall bei Eurem Bauamt nach. In der Regel sagen die: alles was ortsüblich ist, ist o.k.
Aber ne Mauer ist bestimmt nicht ortsüblich. Das kann z.B. ein Maschendrahtzaun sein. Die ortsübliche Höhe kann aber zwischen 1,00m bis 1,60 m oder so schwanken.
Deshalb, erst nachfragen, dann bauen.
Und wichtig: Vorher mit dem Grenznachbar einigen!!! Da die Einfriedung ja auf die Grenze soll!!! Sonst gibt es immer Ärger.
Gruß
Ute