Ab welchen Umfang wird eine Baugenehmigung für Umbauten im Krankenhaus benötigt??
Das würde ich bei der genehmigenden Bauaufsichtsbehörde nachfragen; nicht im Internet!?
Hallo!
Im Grunde wie bei jedem EFH für alle größeren Vorhaben, die genehmigungspflichtig sind. Also Anbauten, Aufstockungen, Abbruch, Fassadenarbeiten Dämmung, Fenstertausch…
Für interne Modernisierungen eher nicht. Also Umrüstung 3-Bett Zi. mit Waschplatz in 2 Bett-Zimmer mit WC/Dusche. Maler-,Fliesenarbeiten, Änderungen an Sanitäranlagen usw. sind nicht genehmigungspflichtig.
MfG
duck313
Moin Grußloser,
Ab welchen Umfang wird eine Baugenehmigung für Umbauten im
Krankenhaus benötigt??
ab dem Umfang, ab den die zuständige Baubehörde es vorschreibt.
Gandalf
Jeder Umbau, der statisch, konstruktiv in das Bauwerk eingreift, ist zu beantragen. Gleiches gilt für Umnutzungen von Gebäuden oder Teilen.
mfg db
… ab Verlassen dessen, was in der jeweiligen Bauordnung unter den genehmigungsfreien Maßnahmen hinterlegt ist.
Da das Bundesland und die beabsichtigten Maßnahmen nicht angegeben sind, kann die Antwort leider nur so lapidar ausfallen.
Falsch ist aber, dass die Bauaufsichtsbehörde festlegen würde, was noch genehmigungsfrei ist. Sie kann bestenfalls bei der Auslegung von Abgrenzungsproblemen helfend zur Seite stehen.
Praktisch entscheidet der Bauherr mit Hilfe seiner Erfüllungsgehilfen, ob er der Meinung ist sich noch im genehmigungsfreien Rahmen zu bewegen. Wenn ja, setzt er die geplanten Arbeiten um. Wenn nein, beantragt er die Arbeiten vorher. Irrt er sich, und die Arbeiten sind doch genehmigungspflichtig riskiert er ordnungsbehördliche Maßnahmen, wie Stillegung der Bauarbeiten, Bußgelder, nachträgliche Genehmiung mit erhöhten Gebühren, usw.
db
Wenn man jetzt aber bestehende Bauten nicht in ihrer Nutzung ändert, aber z.B. teilweise Wände versetzt oder ein Gebäudeteil mit einer flächendeckenden Brandmeldeanlage versieht, sehe ich dass so, dass hier die Behörde informiert werden sollte, oder??
SR
Sorry für das Grußlose, gelobe Besserung.
Gruß
SR
Hallo
Das kann man pauschal nicht sagen.
Werden tragende Teile geändert brauchen Sie eine Baugenehmigung.
Wird in die Fluchtwege eingegriffen benötigen Sie eine Baugenehmigung
Am besten Sie schalten ein Planungsbüro ein oder fragen beim Bauamt nach.
Gruß
Andreas
Hallo!
wer fragt hier eigentlich an, der Technische Leiter eines Krankenhauses oder der Verwaltungsdirektor ?
Ein Mitarbeiter, ein Patient, ein Besucher ? Eine Firma, die beauftragt wurde von Klinik ?
Einbau einer (nicht von der Behörde geforderte Brandmeldeanlage, komisch hat jede halbwegs kleine Klinik) Brandmeldeanlage wäre nicht genehmigungspflichtig . Muss nicht mal angezeigt werden.
Arbeiten an bestehender BMA kann anzeigepflichig sein, mind. bei der zuständigen Abteilung der Baubehörde oder der Feuerwehrzentrale.
Wandrausriss im tragenden Bereich schon. Hier sind statische Dinge zu klären, deren Einhaltung geprüft werden muss.
Im nichttragenden Bereich ebenfalls nicht. Reiner Innenausbau/Änderung.
MfG
duck313
Ich bin auch der Meinung, dass beim zuständigen Baurechtsamt diese Frage abgeklärt werden muß. Alles andere sind nur Mutmaßnahem, die nichts konkretes bringen!!
Hallo,
also hier ein paar Hintergrundinformationen.
Ich bin Brandschutzbeauftragter in einem Krankenhaus (M-V) in der derzeit
Umbaumaßnahmen stattfinden.
Es ist eine BMA vorhanden, welche das ganze Gebäude mit Handfeuermeldern
und nur Teilbereiche mit automatischen Rauchmeldern überwacht (älter als 10 Jahre). Die BMA ist an einem Hauptmelder angeschlossen. Aufgrund der Baumaßnahme kommt eine neue Anlage, die das Gebäude im Abschluss flächendeckend überwacht.
Bauleitung erfolgt durch einen Innenarchitekten, es gibt aber einen Planungsingenieur für Elektro.
Meines Wissens ist eine flächendeckende BMA gemäß Baurecht für Krankenhäuser seit 2002 vorgeschrieben. Ich bin der Meinung, dass man hier nicht die Anlage erweitert, sondern neu aufbaut und daher eine Absprache mit der Brandschutzdienststelle erfolgen sollte. Dies ist bisher nicht erfolgt, ein Brandschutzkonzept liegt nicht vor.
Ich sehe diese Maßnahme als erhebliche, bauliche Veränderung.
Wie ist hier die Meinung?
Ähnlich in einem anderen Gebäude, in den 70er gebaut als Wohnheim, jetzt Reha-Bereich.
Massive Bauweise, hier wurden teilweise Flurwände versetzt (Nischen vor den Zimmern), neu Elektroverteilerräume gebaut und eine flächendeckende BMA eingebaut (vorher wurden nur Flure überwacht). Es gibt keine Baugenehmigung bzw. Brandschutzkonzept.
Gruß
Iceman1389