Baugenehmigung für Umbau erforderlich ?

Hallo,

ich möchte gerne unseren überdachten Carport, der direkt zwischen Haus und Garage liegt ausbauen zum Wohnraum.
Hierzu wird an der Stirnseite ein Stück Wand gemauert und das Eingangstuerelement eingesetzt. An der Rückseite soll eine Fensterfront eingebaut werden.
Innennausbau ist geplant.
Nun hat mir das Bauamt hier mitgeteilt, dass ich einen Bauantrag stellen muss mit allen Formularen.
U.a. auch mit einem von einem Architekten erstellten Bauplan.
Ich hatte als Bauplan einfach den jetzt schon existierenden genommen, die Wände, Tuerelement und Fensterfront eingefügt - alles natürlich bemaßt.
Ist da tatsächlich ein kompletter Bauantrag erforderlich ?
Und muss ich tatsächlich einen Architekten beauftragen, den Bauplan zu erstellen ?

Vielen Dank für Antworten…

Hallo,

um einen Bauantrag zu stellen muss man „bauvorlagebrechtigt“ sein.
Das sind i.d.Regel Architekten, aber auch Bautechniker, und manche Handwerksmeister (z.B. Zimmermann).
Also mit selbst einreichen ist nichts…
Gruß elmore

Hallo!

Zur Bauvorlageberechtigung, die es aus guten Gründen gibt, wurde bereits etwas gesagt. Die guten Gründe lieferst du selbst:

… überdachten Carport … ausbauen zum Wohnraum.
… an der Stirnseite ein Stück Wand gemauert … u. s. w.

So kann man vielleicht einen Hühnerstall bauen, aber doch keinen Wohnraum. Aus einem Carport lässt sich nichts machen, was sich für den Daueraufenthalt von Menschen eignet. Du musst den Carport abbauen und nach dem Plan eines Architekten ein sauber gegründetes und (auch von unten!) thermisch isoliertes Gebäude herstellen.

Gruß
Wolfgang

Hi,

Danke erst Mal für die Antwort.
Der Carport ist überdacht mit einer Betondecke, eine Seitenwand ist die Aussenwand der Garage, die andere ist die Seitenwand des Hauses, vorne und hinten ist auf, da soll die Wand bzw. die Fensterfront eingebaut werden
Ich dachte eigentlich, die Formulierung „Innenausbau ist geplant“ wäre eindeutig aber wahrscheinlich ist es missverständlich.
Ich will keinen Hühnerstall bauen.
Also klar: der Boden wird aufgebaut, es wird eine Fussbodenheizung eingezogen, die Betondecke oben und die Seitenwände entsprechend isoliert und die komplette Elektrik kommt natürlich auch rein.
Carport abbauen ist also nicht - mein Fehler, weil ich nicht geschrieben hatte, wie der Carport aufgebaut ist.
Man kann also sehr wohl aus einem Carport einen geeigneten Wohnraum machen.

Gruss
Jogeli

Danke für die Antwort.
Habe jetzt nochmal mit dem Bauamt gesprochen.
Also den Bauantrag stelle schon ich, das muss kein „Bauvorlageberechtigter“ sein, da es sich um keinen Neubau handelt.
Allerdings muss der Bauplan von einem Architekten erstellt sein oder, durch die Blume gesagt, auf dem Bauplan muss der Stempel und die Unterschrift eines Architekten sein.

Gruss
Jogeli

Hallo !

Sicher KANN man das,aber es muss eben vorher genehmigt werden mit allen Unterlagen die man auch für ein ganzes Haus bräuchte:

Zeichnungen,Statik,Wärmeschutzberechnung(nach neuester EnVO).

Und zuerst würde ich abklären,ob es baurechtlich(B-Plan) überhaupt zulässig wäre(Abstandsflächen,GRZ…)

MfG
duck313

Hallo

Zu deiner Frage kann man hier eigentlich garnix qualifiziertes sagen, so lange du uns das Bundesland verschweigst, in dem das Objekt steht.

Bauordnungsrecht ist, wie das deutsche Recht in der Regel überhaupt, Ländersache.

Gruß
smalbop