Baugenehmigung mit Ausnahmegenehmigung der Stadt?

Guten Tag,

wir haben einen Bauplatz am hemaligen Rand des Ortes.
Angrenzend ist ein 5 Meter breiter Weg, dann kommt ein kleiner Grünstreifen.
Aus diesem kleinen Grünstreifen hat die Stadt Bauland gemacht.
Hier sollten flache Gewerbeeinheiten angesiedelt werden.

Jetzt wurd hier gebaut.
Im unteren Stióck Gewerbe und oben Wohnraum.
Hierfür hat die Stadt eine Sondergenehmigung erteilt, damit das Gebäude 3 oder 4 Meter höher gebaut werden kann.
Das ist nun geschehen.

Von unserem ehemals sonnendurchfluteten Grundstück ist nur noch die Erinnerung da,
da das Haus jetzt Schatten wirft.

Es gibt Pläne, denen die Anlieger auch mal wiedersprechen konnten, die durch nicht WIderspruch durch die Angrenzer genehmigt sind.
Aber die Sondergenehmigung der Stadt, die wurde nicht kommuniziert und durch die Angrenzenden genehmigt.

Ist das rechtens und übliches Recht?

Danke!

Hallo!

Auch „Sondergenehmigungen“, gemeint sind vielleicht eher „Ausnahmen vom Bebauungsplan“ können rechtlich überprüft werden.

Betroffene Nachbarn sehen doch die Baustelle und könnten sich rechtzeitig kümmern wenn offensichtlich höher als erlaubt oder dichter gebaut wird.

Die Abstandsmaße sind auch hier einzuhalten.

Wenn man sich die Lage vorstellt, 5 m Weg direkt an eigener Grenze plus Grünstreifen(neues Bauland).
Dann müsste doch das eigene Haus 3 m von Grenze weg sein, also bis Grünstreifen sind es 8 m, plus 3 m Grenzabstand des Neubaus = mindestens 11 m Abstand zw. den Gebäuden.

Das es zu jahres- oder tageszeitlichen Abschattungen kommen kann ist klar, aber das kann man auch rechtlich nicht verhindern. Im Rahmen der Bauordnung muss man damit rechnen, es wird auch einmal Baugebiet erweitert und man bekommt neue Nachbarn.
Randlage muss nicht immer Randlage bleiben.

MfG
duck313

Danke für die Rückmeldung!

Das hier ist ein Witz oder???
Betroffene Nachbarn sehen doch die Baustelle und könnten sich rechtzeitig kümmern wenn offensichtlich höher als erlaubt oder dichter gebaut wird.

Grüße

Hallo!

Nein.

Dachtest Du oder erwartest Du, die Gemeinde informiert die Nachbarn über eine Planänderung oder ein Bauvorhaben mit Rundschreiben ?

Das steht allenfalls im Bekanntmachungskasten öffentlich ausgehängt, der Plan Nr. XYZ ist beschlossen, geändert oder soll erstmals aufgestellt werden . Und kann im Rathaus/Bauamt eingesehen werden.
Einsprüche sind innerhalb einer Frist schriftlich oder zu Protokoll zu erheben.

Und gegen eine anschließende Baugenehmigung eines Bauvorhabens kann man wiederum direkt Einspruch einlegen.
Genehmigt bedeutet nämlich nicht, es ist auch rechtlich alles OK gewesen. Das bleibt im Zweifel einem Gericht vorbehalten.

MfG
duck313

Hallo,

wo kein Nachbar ist (= unbebautes Grundstück)
da muss auch keiner informiert und/oder gefragt werden.

Und Betriebsleiterwohnungen über dem Gewerbebau sind die Regel und werden ohne weitere Nachfragen fast immer genehmigt.

Grüße
miamei

Hallo,

da ich der einzige Betroffene bin, ja ich erwarte das man mich anspricht.
So eine Information wäre auch für potenzielle Nachbarn die gerade etwas planen eine tolle Info, wenn die jetzt wüssten, dass sie anders planen können…

Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass
a. ein Plan geändert wird wegen einer Baumaßnahme und
b. in einer Zeitung stand, dass auf einem bestimmten Grundstück die Traufhöhe von 6 auf 9 Meter geändert wurde?

Viele Grüße

Hallo!

Nein.

Dachtest Du oder erwartest Du, die Gemeinde informiert die Nachbarn über eine Planänderung oder ein Bauvorhaben mit Rundschreiben ?

Das steht allenfalls im Bekanntmachungskasten öffentlich ausgehängt, der Plan Nr. XYZ ist beschlossen, geändert oder soll erstmals aufgestellt werden . Und kann im Rathaus/Bauamt eingesehen werden.
Einsprüche sind innerhalb einer Frist schriftlich oder zu Protokoll zu erheben.

Und gegen eine anschließende Baugenehmigung eines Bauvorhabens kann man wiederum direkt Einspruch einlegen.
Genehmigt bedeutet nämlich nicht, es ist auch rechtlich alles OK gewesen. Das bleibt im Zweifel einem Gericht vorbehalten.

MfG
duck313

Hallo,

ich bin der Nachbar!
Aber nicht der Nachbar, der den ganzen Tag auf dem Sofa liegt und ab und zu mal mit dem Zollstock auf der Baustelle ist :smile:

Antwortet hier mein Bauamt? Es kommt mir so vor.

Trotzdem Danke!

Hallo

Bei Abweichungen (Ausnahmen und Befreiungen) von den Festsetzungen des Bebauungsplans und sonstigen Vorschriften prüft das Bauamt auch ungefragt die Auswirkungen auf die Nachbarschaftlichen Belange - z.B. hinsichtlich Immissionsschutz.

Hier scheint man darüber aber irrige Vorstellungen/Erwartungen zu haben.
Es gibt keine Ansprüche auf Erhalt einer Randlage, auf Erhalt der bestehenden Sonneneinstrahlung, Aussicht etc. - von daher ist in dieser Richtung auch nichts zu prüfen - besteht kein Widerspruchsrecht. Da müssten schon andere Argumente her.

Ist das rechtens und übliches Recht?

also : JA
http://www.frag-einen-anwalt.de/Schadensersatzanspru…

Gerade bei einer Randlage muss man davon ausgehen, dass dort früher oder später eine Anschlussbebauung erfolgen wird, für die dann oft sogar andere, freiere Festsetzungen gelten.

Grüsse Rudi

Hallo Uweuwe,

in deinem Ursprungsposting steht nirgends was, daß auf deinem „Bauplatz“ ein Haus steht.
Ein Bauplatz ist ein Grundstück auf dem ein Haus in Planung oder im Bau ist.

Und zur behördlichen Auskunft: Wolltest du eine korrekte Auskunft oder nur die Bestätigung deiner Meinung haben?

oberbehördliche Grüße
miamei

Hallo,

macht es denn einen Unterschied, ob auf einem Bauplatz ein Haus steht oder nicht?
Hat man mit einem Haus andere Rechte als ohne ein Haus.
Ich verstehe das so, dass es einen Plan gibt, der sowohl als auch?

Viele Grüße

Danke!

Was ich mich gerade noch frage, bezieht sich die Aussage auf Maßnahmen, wo der Nachbar geltende Planungen in Frage stellt,
oder ist es -wie in dem von mir geschilderten Fall- so,
dass es auf eine nachträgliche Befreiung des Bauamts zurückzuführen ist.

Übersetzt, bezieht sich das Urteil auf die 6 Meter Höhe, die im ursprünglichen Plan stehen,
oder auch auf die Planänderung auf 9 Meter Höhe?

Aus meiner Sicht ein Unterschied…

Viele Grüße

Hallo,
finde heraus, ob es für die Gewerbeflächen einen Bebaungsplan gibt und was da drin steht.

Vermutlich wurde von den Festsetzungen befreit, *wenn* in dem die Geschossigkeit mit einem Vollgeschoss angegeben und nun zweigeschossig gebaut wurde *oder* wenn in dem Bebauungsplan Betriebswohnungen ausgeschlossen waren. Das ist aus Deinem Post nicht ersichtlich. Das beide relativ seltene Formen der Befreiung. Je nach Landesbauordnung und örtlichen Rechtsvorschriften muss(te) sowas ggf. in den Rat.

Wenn zwischen Euch noch ein 5 m breiter Weg liegt, bist Du kein direkter Angrenzer, also auch kein Nachbar. Die Beteiligung bezieht sich dann in der Regel auf grenzunabhängige Einwirkungen wie zB Lärm. Ein Recht auf schöne Aussicht gibts im deutschen Baurecht nicht.

Gruß vom
Schnabel

Hallo Uweuwe,

narürlich macht es einen Unterschied ob ein Grundstück bebaut ist.

Ist ein Nachbargrundstück z.B. nicht bebaut gibt es ganz andere Abstandsgrenzen als bei einem bebauten Grundstück.

Grüße
miamei

Hallo,

ich will nicht undankbar sein!
Aber was schreibst du da?
Für ein Gebiet gibt es einen Plan, der sich nicht dadurch ändert, dass
irgendjemand dort baut oder nicht baut.
Fürchte ein Missverständnis?

Grüße