gegen sei ein Haus aus den Endsechzigern, welches Herr X zusaetzlich daemmen möchte. Dazu möchte er die Daemmung vor die Aussenmauern setzen und dann jeweils neue Mauern davor hochziehen (natuerlich auf solidem Fundament).
Sei es nun so, dass inklusive der neuen Mauern alle Abstaende (zu Nachbargrundstuecken) eingehalten seien.
Frage: Braucht X fuer diese Mauern eine Baugenehmigung, und wenn ja, aus welchen Gruenden koennte diese abgelehnt werden?
Baurecht ist Landesrecht. Es muss daher das Bundesland genannt werden, in dem der fiktive Fall spielen soll.
Hinderungsgründe kann ich mir einige vorstellen. GRZ, Baulinien, Baugrenzen, (Abstandsflächen, Brandschutz)
Baurecht ist Landesrecht. Es muss daher das Bundesland genannt
dieser fiktive Fall koennte in NRW(1), in Niedersachsen(2), in Hessen(3) oder auch in Bayern(4) spielen, in 1) und 2) in dörflicher in 3) und 4) in dörflicher oder städischer Region.
Hinderungsgründe kann ich mir einige vorstellen. GRZ,
Baulinien, Baugrenzen, (Abstandsflächen, Brandschutz)
Ist deine Antwort somit, dass man in jedem Fall eine Baugnehmigung einholen muss oder sollte?