Folgende Geschichte :
die untere Baubehörde wollte vom Eigentümer einer 100%igen Gewerbeimmobilie einen Bauantrag für ein Anbau-Objekt, welche lt. §61 LBO MV verfahrensfrei errichtet werden konnte. Doppel-Carport
Folgende Geschichte :
die untere Baubehörde wollte vom Eigentümer einer 100%igen Gewerbeimmobilie einen Bauantrag für ein Anbau-Objekt, welche lt. §61 LBO MV verfahrensfrei errichtet werden konnte. Doppel-Carport
Hallo!
Nur mal kurz, warum oben Gewächshaus 12 m² und unten dann riesige 180 m² ?
Punkt 2 ist aberwitzig.
Aber womöglich kennt man nicht alle Details.
Natürlich bleibt ein genehmigungsfreier Carport ein solcher, auch wenn er einseitig ans Haus angebaut wird. Das man dann oben einen Blechstreifen anbringt, der Regenwasser von Hausfassade nicht in den Spalt Haus/Carport einlaufen lässt, sondern auf Carportdachfläche leitet ist normal und handwerksgerecht.
Es begründet niemals einen Bauantrag.
MfG
duck313
danke für die Antwort.
1.Das Verfahren wurde aufgrund einer Anzeige v.S. des örtlichen Bauamtsleiters -Nachbar - wegen dem 12m2 grossen Anbau/gewächshaus von der unteren Baubehörde des Kreises gegen den Eigentümer des Hauses eingeleitet.
Es ist ein sehr spannender Fall finde ich. Es muss unter dem Gesichtspunkt der gewerblichen Nutzung betrachtet werden. Das Amt hatte dem Gärtner faktisch ungefragt ein Berufsverbot ausgesprochen.