Baugenehmigung wegen Abdichtung und am Haus ? Wiederaufnahmeverfahren Nutzungsverfügung

Folgende Geschichte :

die untere Baubehörde wollte vom Eigentümer einer 100%igen  Gewerbeimmobilie einen Bauantrag für ein Anbau-Objekt, welche lt. §61 LBO MV  verfahrensfrei  errichtet werden konnte.   Doppel-Carport

Hallo!

Nur mal kurz, warum oben Gewächshaus 12 m² und unten dann riesige 180 m²  ?

Punkt 2 ist aberwitzig.
Aber womöglich kennt man nicht alle Details.

Natürlich bleibt ein genehmigungsfreier Carport ein solcher, auch wenn er einseitig ans Haus angebaut wird. Das man dann oben einen Blechstreifen anbringt, der Regenwasser von Hausfassade nicht in den Spalt Haus/Carport einlaufen lässt, sondern auf Carportdachfläche leitet ist normal und handwerksgerecht.
Es begründet niemals einen Bauantrag.

MfG
duck313

danke für die Antwort.

1.Das Verfahren wurde aufgrund einer Anzeige v.S. des örtlichen Bauamtsleiters -Nachbar - wegen dem 12m2 grossen Anbau/gewächshaus von der unteren Baubehörde des Kreises gegen den Eigentümer des Hauses eingeleitet.

  1. das Amt ist der Ansicht, dass der Betrieb einer Erwerbsgärtnerei, einem Betrieb der Urerzeugung keinerlei baurechtliche Relevanz hat. Das sieht der gewerbetreibende Gärtner jedoch anders, demnach kann er bis zu 25x10m und 5m Firsthöhe einfach so bauen. Er will sichergehen ob er das tatsächlich tun kann und hat bereits zusätzlich einen Anwalt mit der Klärung beauftragt.

Es ist ein sehr spannender Fall finde ich. Es muss unter dem Gesichtspunkt der gewerblichen Nutzung betrachtet werden. Das Amt hatte dem Gärtner faktisch ungefragt ein Berufsverbot ausgesprochen.