Hallo!
Ich komme aus Landkreis Rosenheim bin Familienvater mit 5 Kinder und wollte den Wohnraum erweitern, damit jedes Kind ein eigenes Zimmer bekäme. Dafür wollte ich die bestehende Garage aufstocken mit 3 Zimmer und 1 Badezimmer Gesamtfläche 52 Quadratmeter, das Wohnhaus hat 187 Quadratmeter Wohnfläche.Jetzt hat mir der Bauamtbeauftragte gesagt, die Wohnfläche für 2 Personen liegen bei 100 Quadratmeter, jede weitere Person 15 Quadratmeter, in meinen Fall 175 m2 und würde die Genehmigung für die Aufstockung ablehnen. Meine Frage deshalb, hat jeder wirklich nur Wohnrecht für 15 Quadratmeter ( samt Terasse, Balkon, Kloo ) und was könnte ich tun, trotzdem eine Genehmigung zu bekommen
Danke im voraus
Thomas Obermayer
Hallo Thomas,
die Frage, ob eine Wohnfläche angemessen ist, ergibt sich aus der Wohnraumförderung und aus der sozialen Gesetzgebung. Wenn Du keine Förderung in Anspruch nimmst und auch keine Sozialleistungen beziehst, dann entfällt aus meiner Sicht die Angemessenheitsprüfung der Wohnfläche.
Um Kosten zu sparen, würde ich eine schriftliche Bauvoranfrage beim Bauamt einreichen. Sollte diese Bauvoranfrage negativ beschieden werden, dann erhältst Du eine Rechtsmittelbelehrung und kannst Widerspruch einlegen.
Hierzu würde ich dann einen Rechtsanwalt, mit der Ausrichtung Bauordnungsrecht, hinzuziehen.
Mit besten Grüßen aus Hamburg
Peter Baumgarten