Baugenehmigungen und NAchbarschaft

Hallo,

Wenn eine Baugenehmigung eingeholt wird, dann bekommen die Nachbarn ja eine Anfrage vom Amt ob sie Einwände hätten.

Jetzt stelle man sich mal vor es würde so eine Anfrage verschickt für Gebäude (z.B. Garage und Gartenhaus) die bereits bei zuzug des Nachbarn vor Jahren (ca5!) bereits standen.
Was bedeutete das? Was könnte/sollte der Nachbar da tun?

Würde mich mal interessieren.

Grüße
M.

hallo!

so eine zustimmung muss nicht generell, sondern nur in bestimmten fällen bei den nachbarn eingeholt werden. bei der garage und dem gartenhaus wird es sich somit um eine grenzbebauung handeln.

wenn diese anfrage jetzt ins haus flattert, wurden die gebäude damals wohl illegal errichtet und man versucht das ganze nun zu legalisieren.

die frage ist ja nun, wozu der nachbar zustimmen soll. ist die grenzbebauung einfach nur größer als erlaubt, soll der nachbar abstandflächen (also baulasten) auf seinem grundstück übernehmen?

viele grüße
whitby

Hallo,

Danke, aber das trifft mein Beispiel nicht ganz.

Dem Schrieb sei nur zu entnehmen dass der Nachbar zwei Wochen Zeit zu Einwändungen hätte sonst würde seine Einwilligung angenommen.

Ein Lageplan läge bei. Eine Grenzbebauung zum Grundstück des Nachbarn läge nicht vor (eine Haushälfte bzw. deren großer Garten dazwischen).

Eventuell könnte der Vorbesitzer des Nachbarn früher einmal einer Baugenehmigung wiedersprochen haben, wobei dann genaueres nicht bekannt sei.

Kann es sein, dass Nachbarn befragt werden wenn z.B. vor ein altertümliches Haus eine ultramoderne Garage kommen soll? Begeistert von der „Aussichtsverschandelung“ sei der Nachbar nicht, versteht aber nicht was er an dem Bestand nun noch ändern könnte.

Grüße
M.

normalerweise werden die nachbarn halt NUR beteiligt, wenn das vorhaben nicht dem aktuellen baurecht entspricht, der nachbar also durch diese bebauung in irgendeiner form benachteiligt werden könnte.

ohne den lageplan zu sehen, kann man da jetzt nicht wirklich viel zu sagen, zumal von bundesland zu bundesland ein eigenständiges baurecht gilt.

Moin,
was auf jeden Fall hilft ist eine Beratung durch die Baubehörde. Diese sind zur neutralen Beratung verpflichtet.

vnA