Hallo ,
ich wohne in NRW und möchte einen Holzunterstand bauen .
Die Größe soll 2mal 2mal 2 Meter betragen .
Benötige ich dafür eine Baugenemigung ?
Danke im vorraus
Hallo ,
ich wohne in NRW und möchte einen Holzunterstand bauen .
Die Größe soll 2mal 2mal 2 Meter betragen .
Benötige ich dafür eine Baugenemigung ?
Danke im vorraus
Hallo!
Nein, außer es steht auf oder nahe der Grundstücksgrenze.
http://www.lexsoft.de/normensammlung/166765,67
MfG
duck313
Hallo,
Hallo ,
ich wohne in NRW und möchte einen Holzunterstand bauen .
Um was für ein Grundstück handelt es sich denn und an welcher Stelle soll der Unterstand gebaut werden ?
Die Größe soll 2mal 2mal 2 Meter betragen
Also eine Fläche von 8 qm!
Gruß Merger
Moin,
na, da ist Dir ein Missgeschick passiert.
Also eine Fläche von 8 qm!
Eine Fläche ist es sicher nicht, sondern ein Volumen, d.h. 8m³
Gruß Volker
Es handelt sich um ein Privatgrundstück auf dem Dorf und einem Volumen von 8 M3
Es handelt sich um ein Privatgrundstück auf dem Dorf
???
Handelt es sich jetzt um eine landwirtschaftliche Fläche, Wiese, Wald, Bauerwartungsland oder was ?
Vorschlag: bei Gelegenheit den Unterschied Fläche und Volumen nachschauen.