Baugenossenschaftswohnung als Nebenwohnsitz

Hallo,

angenommen jemand würde in eine Baugenossenschaftswohnung als Mieter einziehen und wurde die Wohnung bei der Stadtverwaltung nur als Nebenwohnsitz angeben, damit sich dies nicht negativ auf sein Schufe-Score auswirkt, aber die Wohnung alleine bewohnen, also keine anderen Hintergedanken dahingehend haben.

Wäre hierfür die Zustimmung der Baugenossenschaft erforderlich obwohl zu Haupt- oder Nebenwohnsitz auch in Mietvertrag oder in der Satzung der Baugenossenschaft nichts drin steht?

Gruß

Darius

Hallo Darius!

angenommen jemand würde in eine Baugenossenschaftswohnung als
Mieter einziehen und wurde die Wohnung bei der Stadtverwaltung
nur als Nebenwohnsitz angeben, damit sich dies nicht negativ
auf sein Schufe-Score auswirkt, aber die Wohnung alleine
bewohnen, also keine anderen Hintergedanken dahingehend haben.

Herr, dunkel war der Rede Sinn! Welche Hintergedanken könnte man haben und was hat das Anmieten einer Genossenschaftswohnung mit dem Score einer Auskunftei zu tun? Man kann sich auch zum Hampelmann von Kreditheinis machen…

Wäre hierfür die Zustimmung der Baugenossenschaft erforderlich…

Wofür genau soll die Genossenschaft ihre Zustimmung geben oder auch nicht?

Gruß
Wolfgang

Hi,

angenommen jemand würde in eine Baugenossenschaftswohnung als
Mieter einziehen und wurde die Wohnung bei der Stadtverwaltung
nur als Nebenwohnsitz angeben, damit sich dies nicht negativ
auf sein Schufe-Score auswirkt, aber die Wohnung alleine
bewohnen, also keine anderen Hintergedanken dahingehend haben.

Wäre hierfür die Zustimmung der Baugenossenschaft erforderlich
obwohl zu Haupt- oder Nebenwohnsitz auch in Mietvertrag oder
in der Satzung der Baugenossenschaft nichts drin steht?

Gruß

Darius

Bei der Stadtverwaltung kann derjenige Nebenwohnung (nicht vorwiegend benutzte Wohnung) anmelden, der noch in Deutschland irgendwo anders vorwiegend wohnt - also Hauptwohnung angemeldet hat.
Der Genossenschaft geht der Wohnungsstatus bei der Stadtverwaltung nichts an.
Wird beim Schufa-Score wohl nur die Hauptwohnung berücksichtigt? Das hätte aber mit dem Wohnungsstatus gemäss Melderechtsrahmengesetz und dem entsprechenden Landesmeldegesetz nix zu tun.

LG von Tara

Servus,

Welche Hintergedanken könnte man haben

vermutlich geht es um eine Stadt mit einer hohen Zweitwohnungssteuer und den Versuch, die Schufa damit zu beeindrucken, dass man sich sowas leisten kann :wink:.

Schöne Grüße

MM