Hallo,
angenommen jemand würde in eine Baugenossenschaftswohnung als Mieter einziehen und wurde die Wohnung bei der Stadtverwaltung nur als Nebenwohnsitz angeben, damit sich dies nicht negativ auf sein Schufe-Score auswirkt, aber die Wohnung alleine bewohnen, also keine anderen Hintergedanken dahingehend haben.
Wäre hierfür die Zustimmung der Baugenossenschaft erforderlich obwohl zu Haupt- oder Nebenwohnsitz auch in Mietvertrag oder in der Satzung der Baugenossenschaft nichts drin steht?
Gruß
Darius