Baugerüst vor dem Badezimmer - Mietminderung?

Hallo zusammen,
als ich gestern nach einer Woche Urlaub wieder meine Wohnung betrat stellte ich fest das für Arbeiten an der Außenfassade ein Baugerüst aufgestellt worden war.

Da das Aufstellen des Gerüstes und die Arbeiten nicht angekündigt waren bin ich nun etwas überrascht.

Jetzt habe ich vom Badezimmer einen tollen Ausblick auf das Gerüst. Da das Badezimmerfenster Richtung Hof geht und runtherum hohe Bäume sind, habe ich es beim Einzug nicht für nötig gehalten mich um Vorhange zu kümmern.

Zumal die Wohnküche eh sehr dunkel ist - hat keine Fenster - und somit das Tageslicht nur indirekt durch die Verglasung der Badezimmertür scheint.

Wenn ich die Badezimmertür schließe bin ich zwar vor eventuellen Blicken und Baulärm geschütz, sperre aber auch gleich das Tageslicht aus. Naja, und beim Duschen, Waschen etc. ist man ja auch lieber alleine.

Kann man in einem solchen Fall die Miete mindern? Falls ja, in welchem Umfang. Wird das dann von der Moinatsmiete abgezogen oder anteilmäßig für die Tage an denen das Gerüst steht?

Schon mal vielen Dank im voraus

Gruß
Daniel

Hallo Daniel,

Was ist mit Geduld und Tee trinken? vielleicht bei Kerzenlicht in der Badewanne?
Recht haben ist ja schön und gut aber muss man immer darauf pochen?
Eine Freundin von mir musste hinnehmen, dass die Fensterfront auf dem Balkon eingerissen und wieder aufgebaut wurde und eine Mietminderung hat sie gar nicht in Betracht gezogen. Grund: ein gutes Verhältnis zum Vermieter zerstört man nicht, wenn es nicht sein muss.
Frag doch erst nach, wie lange das dauern soll.

Gruss
Barbara

Hallo Barbara

Das Verhältniss zu unserer Vermieterin ist leider nicht so gut.
Auf die Frage wie lange es denn dauern würde, was eigendlich gemacht wird und warum so etwas nicht angekündigt wird kam als Antwort" Das konnte ich nicht ankündigen, das war eine kurzfristige Entscheidung. Außerdem wird ja auch nichts an der Fassade gemacht"…

Wöfür dann ein Gerüst???

Gruß zurück
Daniel

Hi, könnten u.a. Dacharbeiten sein z.B.
ich würde eine durchscheinende Kunsstofffolie mit Klebeband am Fenster anbringen, da kommt das Licht fast genauso durch und man kann nicht reinsehen.

A.

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Hallo,

Da das Aufstellen des Gerüstes und die Arbeiten nicht
angekündigt waren bin ich nun etwas überrascht.

Eine Ankündigung bedarf es hier nicht, denn es ist kein Balkon betroffen. Wäre ein Balkon betroffen müsste der Vermieter dies ankündigen, wenn der Balkon nicht nutzbar ist.

Jetzt habe ich vom Badezimmer einen tollen Ausblick auf das
Gerüst. Da das Badezimmerfenster Richtung Hof geht und
runtherum hohe Bäume sind, habe ich es beim Einzug nicht für
nötig gehalten mich um Vorhange zu kümmern.

Deine Antwort an anderer Stelle zeigt, dass hier wohl kaum ein gutes Verhältnis besteht. Eine Mietminderung von mehr als 3 % der Kaltmiete sehe ich nicht. Ob sich hier der Streit lohnt ist fraglich. Denn der regelmässige Aufenthaltsort ist das Bad ja nicht. Und wenn wir mal ehrlich sidn. Wie oft wird recht früh - wenn jemand arbeitet - oder erst spät - geduscht. Teilweise also auch zu Zeiten, wo der Grund für eine Mietmidnerung - fehlendes Tageslicht - nicht greift.

Zumal die Wohnküche eh sehr dunkel ist - hat keine Fenster -
und somit das Tageslicht nur indirekt durch die Verglasung der
Badezimmertür scheint.

Überlege mal, ob Du nicht auch so Licht einschalten musst.

Wenn ich die Badezimmertür schließe bin ich zwar vor
eventuellen Blicken und Baulärm geschütz, sperre aber auch
gleich das Tageslicht aus. Naja, und beim Duschen, Waschen
etc. ist man ja auch lieber alleine.

Kann man in einem solchen Fall die Miete mindern? Falls ja, in
welchem Umfang. Wird das dann von der Moinatsmiete abgezogen
oder anteilmäßig für die Tage an denen das Gerüst steht?

Gruss Günter

Hallo Günter,

Eine Ankündigung bedarf es hier nicht, denn es ist kein Balkon
betroffen.

das kann ich mir jetzt gerade nicht vorstellen - meiner Meinung nach müßte der Mieter in jedem Fall rechtzeitig vorher informiert werden!

Hintergrund: viele Hausratversicherungen müssen über die Errichtung eines Baugerüstes informiert werden - und zwar vorher!
Durch diese Meldung ändert sich zwar nichts, aber wenn man es nicht meldet, würde auch die Hausratversicherung im Falle eines Einbruchs nicht zahlen!

Hat wohl irgendwas mit einer geänderten Gefährdungslage zu tun …

Schönen Gruß,
Robert

Hallo Günter,

Eine Ankündigung bedarf es hier nicht, denn es ist kein Balkon
betroffen.

das kann ich mir jetzt gerade nicht vorstellen - meiner
Meinung nach müßte der Mieter in jedem Fall rechtzeitig vorher
informiert werden!

Hintergrund: viele Hausratversicherungen müssen über die
Errichtung eines Baugerüstes informiert werden - und zwar
vorher!
Durch diese Meldung ändert sich zwar nichts, aber wenn man es
nicht meldet, würde auch die Hausratversicherung im Falle
eines Einbruchs nicht zahlen!

Hat wohl irgendwas mit einer geänderten Gefährdungslage zu tun

Hallo Robert,

die Gefahrenlage mag sich zwar verändern aber wie richtig hingewiesen wird, die Versicherung wird ohnehin nicht zahlen. Ausserdem - was zwar für Aussenstehende völlig unlogisch ist - im Mietrecht interessiert eien geänderte Gefahrenlage nur zweitrangig, wenn überhaupt und dann überwiegend zum Thema gesicherte Haustüre. Der Vermieter hat Massnahmen, die direkt und mit erheblichern Umständen verbunden in Mietverhältnisse eingreifen rechtzeitig anzukündigen. Bei einem Gerüst vor dem Bad ( Fenster ) das auch ohne das Gerüst kaum Licht hat, wird sich nicht allzu viel ändenr. Eine andere Situation wäre, wenn auch Wohn-und Schlafträume durch Gerüst dazu führen, dass die Fenster nicht geöffnet werden können oder aber, dass Planen davor sind und kein Licht eindringen kann.

Gruss Günter

Hallo Daniel,

hier zwei Tipps wie Du die Miete Mindern kannst.

15 Prozent bei:
Einrüstung der Fassade, Plastikfolien an den Fenstern, Wohnung abgedunkelt und kaum Lüftungsmöglichkeiten.
(AG Hamburg 38 C 483/95)

80 Prozent bei:
Umfassende Bauarbeiten – Dachgeschossausbau – im Haus, störende Lärm- und Schmutzbeeinträchtigungen.
(LG Hamburg 307 S 135/95)

beides natürlich von der Kaltmiete.
gruß Michi

Hallo Michi,

hier zwei Tipps wie Du die Miete Mindern kannst.

15 Prozent bei:
Einrüstung der Fassade, Plastikfolien an den Fenstern, Wohnung
abgedunkelt und kaum Lüftungsmöglichkeiten.
(AG Hamburg 38 C 483/95)

80 Prozent bei:
Umfassende Bauarbeiten – Dachgeschossausbau – im Haus,
störende Lärm- und Schmutzbeeinträchtigungen.
(LG Hamburg 307 S 135/95)

beides natürlich von der Kaltmiete.
gruß Michi

Beide Tipps sind zwar in anderen Fällen möglicherweise richtig, hier aber nicht. Es ist nur das ohnehin dunkle Bad noch stärker abgedunkelt. Weitere Räume sind nicht abgedunkelt. Bei 80 % setzt dies ganz erhebliche Beeinträchtigungen voraus. Hierzu neben dem Lärm auch Schmutz im Treppenhaus.

Gruss Günter