Baugerüst wird zögerlich abgebaut

Guten Morgen,

ich habe bis vor 10 Tagen einen Maler zum Streichen der Fassade gehabt. Der brauchte natürlich ein Gerüst - es steht immer noch! Anruf beim Gerüstbauer: „Bauen Sie das bitte umgehend ab!“ Antwort: „Zur Zeit nicht möglich, bin vollkommen dicht mit Arbeit, nächste Woche Montag, Dienstag, Mittwoch oder so.“ Dann steht das Gerüst fast 14 Tage herum, behindert mich bei weiteren Arbeiten und der Nutzung der Terrasse und Garage. Ich argwöhne, dass er das so lange stehen lässt, bis er eine neue Baustelle aufmacht. Dann spart er das Zwischenlagern bei sich, braucht es nur abzubauen und woanders sofort wieder aufbauen.
Wie kann ich ihn zwingen, das Gerüst umgehend abzubauen?
Oder könnte ich einen Abzug von der Rechnung machen?

Danke, Laika

Hallo!

Stelle erst mal fest wer dein Auftragnehmer ist, der Maler oder der Gerüstbauer.
Hast Du den Gerüstbauer beauftragt oder der Maler ?

Daraus ergibt sich auch wer zuständig ist.

Zwingen kann man ihn schwerlich, man kann ihn mit Frist auffordern abzubauen und ankündigen man behalte sich Schadenersatz vor (was auch immer das sein könnte)

MfG
duck313

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@duck313: Maler und Gerüstbauer haben sich wohl unterhalten - man kennt sich im Dorf - den Termin 7.9. festgelegt. Dann habe ich den Gerüstbauer ein paar Tage vorher noch mal angerufen, dass es am 7.9. losgehen kann. Der Maler hat gesagt, er braucht etwa eine Woche. Alles sehr informell, schriftliche Vereinbarungen gibt es nicht, nur ein Angebot. Da steht nur drin „Grundeinsatzzeit 4 Wochen“.
Ist mir schon klar, das es rechtlich sehr schwierig wird, und der Rechtsweg sicher sehr lang und ungewiss wäre. „Schadenersatz“ wohl nur in der Form, dass ich einfach 10 oder 20% einbehalte, was dann wohl auch wieder rechtliche Schritte nach sich zieht.

hi,

wie willst du das begründen?

grüße
lipi

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Hallo,

Für mich die Sache klar: das Ding wurde zum 07.09.20 aufgebaut und der Abbau ist zum 05.10.20 terminiert …

Naja, Du schreibst ja selber, dass das eine Unterstellung ist. Ich habe in diesem Jahr mindestens 3 Gerüstbaufirmen in meinem Umfeld erlebt, die so gut ausgelastet sind, dass sie die Gerüste am liebsten oben schon wieder abbauen würde, während der Maler unten noch zu Gange ist.

Allen eigen ist aber das Personalproblem. Viele Deutsche findet man nicht mehr für die anstrengende Arbeit auf dem Bau, weshalb zwei der Firmen Polen beschäftigen. Und dank Corona …

(Aber ich spekuliere nur …)

Du könntest ihn schriftlich dazu auffordern und Dich auf den Vertrag berufen. Achso, einen schriftlichen Vertrag hast Du ja nicht. Dann wird eine Beweisführung schwierig.

Mit welcher Begründung? Ist die Arbeit mangelhaft? Verstößt er gegen den Vertrag? Ist Dir durch den verzögerten Abbau, der vertraglich anders vereinbart war, ein Schaden entstanden? Wodurch entsteht dieser Schaden und welche Höhe hat er? (Und nein, damit meine ich keine Pauschale von 10-20% sondern ein genau zu beziffernder Schaden).

Grüße
Pierre

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