Baugerüst

Angenommen, der Vermieter informiert seinen Mieter 1,5 Werktage im Voraus, dass für zwei Wochen ein Gerüst um das Haus aufgestellt wird. Wieso und weshalb wird nicht erwähnt. Und angenommen, der Mieter hat nun gerade zu dieser Zeit Urlaub genommen hat, den er zu hause verbringen will/ muss. Gibt es eine Frist, die der Vermieter einhalten müsste (gesetzlich oder per Rechtsprchung o.ä.) den Mieter in so einem Falle zu informieren? Oder ist er evtl. überhaupt nicht in der Pflicht, den Mieter zu informieren? Der Mieter hätte ja bei 1,5 Tagen wirklich nur kurz Zeit, seine etwaige Hausratversicherung auf diesen Umstand hinzuweisen. Weiß jemand was?

Hi

Gibt es eine Frist, die der Vermieter einhalten müsste
(gesetzlich oder per Rechtsprchung o.ä.) den Mieter in so
einem Falle zu informieren?

Das w-w-w eigene Archiv ergibt zum Thema Gerüst folgendes:

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/searcharch…

in der Pflicht, den Mieter zu informieren? Der Mieter hätte ja
bei 1,5 Tagen wirklich nur kurz Zeit, seine etwaige
Hausratversicherung auf diesen Umstand hinzuweisen.

1,5 Tage sollten doch eigentlich Zeit genug sein bei einer Versicherung anzurufen.
Gerüste sind ja grundsätzlich nichts sonderlich Exotisches, das eine Versicherung aus dem Konzept und in Aufregung versetzen könnte :wink:

Gruß
Edith