Baugesetzbuch, Ausgleichsbetrag, Hartz 4?

Mal angenommen, es gäbe einen Hausbesitzer, der zum Hartz-4-Empfänger geworden sei. Und nun habe seine Stadt nach Abschluß einer Sanierung ihm den Ausgleichsbetrag in Höhe von 7.000 Euro in Rechnung gestellt.

Und nun habe dieser Hausbesitzer das Baugesetzbuch studiert und dort festgestellt, daß der Betrag nach §154 Abs. 5 auf Antrag in ein Tilgungsdarlehen umgewandelt werden kann bzw. muß.

Und wenn ihm auch das nicht möglich wäre, und er würde eine Stundung bzw. einen Erlaß beantragen wollen. Hätte er damit Aussicht auf Erfolg? Könnte er entsprechende Kommentare oder Rechtsprechung online lesen, wenn er sich den Kauf eines Gesetzeskommentare nicht leisten könnte, ganz zu schweigen von der Beratung eines Rechtsanwaltes?

Vielen Dank
Dfx

Hallo!

Aussicht auf Erfolg? Könnte er entsprechende Kommentare oder
Rechtsprechung online lesen, wenn er sich den Kauf eines
Gesetzeskommentare nicht leisten könnte, ganz zu schweigen von
der Beratung eines Rechtsanwaltes?

Es gibt Bibliotheken in Universitäten, manchmal auch brauchbare Bibliotheken in größeren Städten. Online-Kommentare gibt es, etwa bei beck-online, aber natürlich nicht kostenlos.
Die Beratung durch einen Rechtsanwalt ist unerschwinglich, weil diese Halsabschneider den Hals nicht vollkriegen und sich immer nur die Taschen voll machen wollen.
Das hat jedoch der Gesetzgeber erkannt. Man geht zum Amtsgericht, besorgt sich einen Beratungshilfeschein, geht zum Anwalt seiner Wahl, legt noch einen 10 Euro Schein auf den Tisch und schon bekommt man eine verlässliche Antwort.

Gruß,

Florian.