Baugrube absichern - was muß ich beachten?

Hallo!
Ich habe ein Fertighaus gekauft. Zu meinen Vorarbeiten gehört es, das Gelände bzw. die Baugrube entsprechend VOB „abzuschranken“. Die Grube befindet sich ca. 3 m vom Gehweg entfernt. Muß dennoch die Grube abgeschrankt werden und wie muß dies sein? Reicht gegebenenfalls ein rot/weißes Plastikband? Danke für ihren Rat.

hallo,

sorry aber abschranken kenne ich nur bei der elektroinstallation…

als definition kommt abschranken dem absichern gleich.

was dort nach vob genau verlangt wird…sollte der beantworten, der es fordert :wink:

mfg
prinz

Die Sicherung der Baugrube sollte möglichst mit Bauzaun erfolgen, damit ausgeschlossen werden kann, daß während der arbeitsfreien Stunden irgendein Passant oder Kinder in die Baugrube fallen können. Sofern ein Aushub für den Keller und nicht nur eine Bodenplatte ebenerdig geplant ist, eigentlich unabdingbar nötig (steht nichts über die Baustellensicherung in Ihrer Baugenehmigung ?). Die Sicherung soll so lange bleiben, bis der Arbeitsraum verfüllt ist. Bauzaun kann man mieten. Sofern ein Baukran eingesetzt werden soll, sollte der Bauzaun auch diesen einschließen (bietet sich auch zum „Schutz“ für evtl. Maschinen an, die dann innerhalb stehen können (Kreissäge etc.) - unter Umständen werden diese dann etwas langsamer geklaut). Schließen Sie sich mit Ihrem Haus-Lieferanten kurz, wie lange die Bau(Aufstell)zeit ist und reden Sie mit einem Baustoffhändler oder Baumaschinenvermieter über den Bauzaun.
Gutes Gelingen !

Am Besten noch einmal beim Fertighausanbieter nachfragen.
Zu den Richtlinien des VOB kann ich nichts sagen.
Nur aus eigener Erfahrung und den Häusern die in unserem Baugebiet entstanden sind, kann ich sagen, dass alle Baugruben, egal wie weit vom Weg, Strasse entfernt mit einem Bauzaun abgesichert wurden.
Welchen wir im Baustoffhandel für den Zeitraum gemietet haben.

Fladderband ist keine Baustelle absperrung! Würde mir 2m hohen Bauzaun besorgen!
Viele Grüße Maik

Das so nicht so einfach zu beantworten weil jedes Bundesland abweichende Vorschriften hat. Wende dich an dein Rathaus Bauamt. Die kennen die Vorschriften genau und müssen dich kostenfrei beraten.

Hallo Brattig,

ich würde die Baustelle und damit natürlich auch die Baugrube vom öffentlichen Straßenland (=Gehweg) auf jeden Fall mit einem Bauzaun schließen. Eine Plastikband ist definitiv unzureichend.

Gruß Thomas

Es reicht ein rot /weißes Band. Und eine Bautafel Betreten verboten.

ich denke das du wohl einen bauzaun aufstellen musst, allein schon wegen den kindern die da so rumstreunen :wink:

Was hat das absperren mit der VOB zu tun?

Du kannst Bauzaun von min. 1m Höhe oder einen anderen Zaun von min. 1m stellen.
Ist dein Gebäude 3m von der Grenze weg oder Oberkante Böschung?
Flatterband ist keine Sicherung!

Leider kein Experte dafür.
Gruß

Hallo Brattig!

Die VOB kenne ich nicht, da muß man einen Bauingenieur befragen die haben sowas.

Ich kann leider dazu nicht viel sagen.
Als Grundstückseigner hat man eine „Verkehrswegesicherungspflicht“, oder so ähnlich. Das heißt, daß man für die öffentlichen Wege voll verantwortlich ist. Haben Sie eine gefährliche Stelle in ihrem Grundstück, müssen sie verunmöglichen, daß ein Dritter darin zu Schaden kommt. Ein Absperrband reicht also keinesfalls. Sie brauchen mindestens einen Zaun, der beim Dagegenlehnen nicht umstürzt, und durch den ein Kind nicht hindurchklettern kann. Üblicherweise werden dafür Bauzäune verwendet. Eine gute Alternative ist ein Jägerzaun, unter dem geht nichts. Der Eingang zu Ihrem Grundstück und damit zur Baugrube muß abgeschrankt sein, d.h. Gartenzaun, Tor o.ä. Des weiteren können sie das Tor verschließen (würde ich empfehlen) oder ein deutliches Schild: „Baustelle, betreten verboten, Eltern haften für ihre Kinder“ anbringen.
Soweit zur rechtlichen Absicherung der Baugrube…
Die statische Absicherung der Baugrube muß je nach Bodenbeschaffenheit erfolgen. Beispielsweise ist gewachsener (nicht aufgeschüttet, sondern naturbelassen) lehmiger Boden bis zu einem Meter Tiefe ohne besondere Maßnahmen senkrecht auszuheben möglich. Das ist aber nur ein Beispiel. Andere Böden müssen „abgeböscht“, also in einem jeweils vorgegebenen Winkel angeschrägt werden. Ab einer bestimmten Tiefe ist eine Sicherung durch Spundwände erforderlich.
Die Kante der Baugrube bricht beim Betreten leicht ab, daher sollte umlaufend eine Bohle an der Kante liegen, die den Antritt auf große Fläche verteilt. Bei Schlagregen kann die Böschung ausgespült werden. Daher empfiehlt sich, die Böschung mit einer Baufolie zu bedecken, die 1/5m außerhalb der Grube endet. Dann kann starker Regen zwar an der Böschung herablaufen und die Grube fluten, weicht aber nicht das Material der Böschung auf und spült es somit nicht weg.
Sie müssen auch eine geeignete Zutrittstelle zur Baugrube erstellen, am Besten eine Bautreppe, damit niemand genötigt ist, die Böschung zu zertreten.
Bis zu einem Meter Grubentiefe ist das ganze unkritisch, darunter sollte aber auf Geländer geachtet werden. Die Baugrube sollten sie umlaufend mit Markierungsband (1m Höhe) kennzeichnen.

Liebe Grüße, Tobus