Baugrundstück , Roden , Bäume fällen , Büsche entfernen

Hallo zusammen ! Wir haben ein Baugrundstück gekauft. Leider kann ich auf der Gemeinde zurzeit niemanden erreichen, welcher mir Auskunft geben kann.
Es besteht von März bis Oktober ja das Verbot Hecken zu schneiden (radikal) / Bäume zu fällen etc… Laut Naturschutzgesetz. Bei uns ist es der Fall, dass das Grundstück so sehr eingewachsen ist das eine Planung zwecks Hausbau nahezu unmöglich ist. Weiß jemand ob es in solch einem Fall Ausnahmen gibt? Z.B. in Neubaugebieten.
Oder heißt es jetzt erstmal abwarten bis Oktober?
Vielen Dank!

Es gibt schon Ausnahmen, etwa bei Bauvorhaben wenn die Eingriffe nur gering wären(also keine Gesamträumung,sondern eher ein Freischneien einer Einfahrt oder des Hausplatzes) Sonst bräuchte man eine Ausnahmegenehmigung (kostenpflichtig) und müsste gute Gründe angeben können, warum die Maßnahme jetzt unbedingt gemacht werden muss.
Zuständig ist ja die Untere Naturschutzbehörde, die ist meist beim Landkreis angesiedelt.
Also dort nachfragen. Selbst wenn die Dienststellen zur Zeit keinen Publikumsverkehr haben oder nur eingeschränkt, so sind die Mitarbeiter ja dort und können Auskunft geben.

Mache schon mal gute Übersichtsfotos des Geländes und der Nachbargrundstücke, damit man sich ein Bild vom Bewuchs machen kann. Die kannst du dann dort vorlegen oder per Mail übermitteln.
Besser wäre aber ein Ortstermin.
Aus deiner Beschreibung kann man sich wenig vorstellen. Zumal ja „Neubaugebiet“ und Grundstück mit einem Bewuchs wo man sich Gedanken über den Naturschutz machen muss nicht so recht zusammen passen. Üblich wird das doch vorbereitet.
Also wie groß sind denn Bäume (Stammumfang) und Höhe ?

MfG
duck313

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Hier hat’s noch was zu lesen dazu:

http://www.baeumeundrecht.de/pdf/bndschutz.pdf

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Vielen Dank für die Antwort ! Den Beitrag vom Link werde ich mir in Ruhe durchlesen.

Unser Grundstück (2000qm, 1000qm davon Bauland) liegt am Rand einer kleinen Ortschaft, welches sich 20 Jahre lang frei entfalten konnte. Es ist kein Neubaugebiet. Das war eher so allgemein geschrieben, weil da ja oft auch erstmal gerodet werden muss.

Ich hänge mal an Bild an. Ich denke das gibt einen ganz guten Eindruck :grin:

Hallo,

gibt es schon eine Baugenehmigung?
Kontakt zur Bauaufsichtsbehörde?
Wenn nein, woher ist die Information, dass es Bauland ist?
Ist irgendwas bekannt zu „Ausgleich eines Eingriffes in Natur und Landschaft“?

Irgendwo hier wären Ansprechpartner zu suchen.

Nachdem ich das Foto gesehen habe, schlage ich "nettes Gespräch bei der Unteren Naturschutzbehörde " vor.

Gruss
Jörg Zabel

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Ich würde es so lassen. Ist doch schön so wie es ist.

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Ja da stimme ich dir zu, dort würde ich auch nicht ohne Genehmigung die Axt ansetzten. Vor allen nicht in der Schonzeit.