Baugrundstück und Bescheid über Wasserbeitrag?

Hallo,

wenn man seit ca. 6 Jahren ein unbebautes Grundstück hat und nicht plant zu bauen, wie verhält es sicj dann mit dem Bescheid über die Festsetzung eines einmaligen Wasserbeitrags (Schaffensbeitrag).

Heute kam eine Rechnung über, wo man zu einen einmaligen Wasserbeitrag herangezogen wird.

Weiterhin wird als Veranlagungsfläche 737 m² statt der tatsächlichen 560 m² angegeben.

Als wichtig erachte ich noch, dass es sich hier um ein ehemals 900 m² Grundstück handelt, dass vor 6 Jahren geteilt wurde. Daraus entstand ein Grundstück mit 560 m² und eins mit 340 m².
D.h. diese Abgaben wurden bereits einmal für 900 m² gezahlt.
Jetzt nach der Teilung soll als noch einmal gezahlt werden.
Ist das rechtens?

Muss diese Abgabe auch gezahlt werden, wenn das Grundstück garnicht
genutzt und an das Wasser angeschlossen ist?

Danke und Grüße!!!

Hallo,

wenn man seit ca. 6 Jahren ein unbebautes Grundstück hat und
nicht plant zu bauen

Es ist aber bebaubar? Wurde vielleicht neulich der Bebauungsplan geändert?

Weiterhin wird als Veranlagungsfläche 737 m² statt der
tatsächlichen 560 m² angegeben.

Wenn oben ja, mit welcher Geschoßfläche.

Cu Rene

Hallo,

ja es ist offiziell ein Bauplatz geworden.
Aber wie gesagt, die Gebühr wurde ja schon vor der Teilung bezahlt.
Und überhaupt, über 4000 Euro, ist doch Wahnsinn!?

Geschossflächenzahl ist 2 soweit ich weiss.
Welchen Unterschied macht das?

Danke und Grüße

Hallo,

ja es ist offiziell ein Bauplatz geworden.
Aber wie gesagt, die Gebühr wurde ja schon vor der Teilung
bezahlt.

Dann wird jetzt sicher der Kanal gebaut. Der Beitrag früher war vermutlich für den Wasseranschluß. Ohne die Unterlagen zu sehen, kann man da aber nur spekulieren.

Und überhaupt, über 4000 Euro, ist doch Wahnsinn!?

Das ist im ganz normalen Rahmen, da kommt sicher noch eine Abschlußzahlung dazu.

Geschossflächenzahl ist 2 soweit ich weiss.
Welchen Unterschied macht das?

Danach richtet sich, grob gesagt, wieviel Abwasser (theoretisch maximal) anfallen wird, also wie groß der Kanal zu dimensionieren ist. Das hat natürlich einen Einfluß auf die Kosten.

Was ich noch vergessen hatte, die Umlage regelt die Satzung von Stadt/Gemeinde/Zweckverband, das ist zwar grob immer gleich, aber im Detail muß man dort nachsehen, ob die Forderung berechtigt ist.

Cu Rene

Ich will es noch einmal konkretisieren.
Auf dem oberen Grundstücksteil steht das Elternhaus, die beziehen das Wasser von der ‚Straße‘, die vor ihnen liegt und das Abwasser geht nach unten durch das gesamte Grundstück zum Abwasserkanal, der dort schon immer lag.

Neu an der unteren Grundstücksgrenze ist tatsächlich, dass dort wohl
ein Wasseranschluss für das geteilte Grundstück gelegt wurde (vor 8-9 Jahren etwa).

5,17 Euro pro m² wird berechnet, der Nutzungsfaktor ist 1,25.
Somit kommt man auf eine Fläche von 737 m² statt 590 m².
Wie kann so etwas sein und was bedeutet das?

Hat das ganze etwas mit Erschliessung zu tun?

Wenn dort mal tatsächlich gebaut werden sollte,
kommen dann noch einmal Gebühren hinzu?

Eine Menge Fragen!? Sorry…

Hallo,

frag doch einfach dort nach, wo der Bescheid herkommt. Sie müssen es dir erklären.

Heute ist dort aber schon zu.

Grüße
Thomas