Baugrundstück und spielende Kinder

Guten Abend,

nehmen wir mal folgenden Fall an:

Jemand hat ein Baugrundstück, auf dem aktuell nicht gebaut aber das Grundstück beräumt wird. Ein Zaun ist nur in der Form des rot-weißen Bandes vorhanden. Kinder aus der Nachbarschaft spielen auf dem Grundstück.

Wenn sich nun ein Kind verletzt (verstauchter Fuß, auf Stein mit dem Kopf gefallen und danach lebenslänglich behindert/betreuungsbedürftig): welche Versicherung springt da ein?

Eine Haftpflicht könnte möglich sein, die Grundstücks-Haftpflicht beruft sich ja nur auf die Haftpflicht. Wo wären die Haken und Ösen, die zu berücksichtigen wären?

Vielen Dank im Voraus

ameier

Hallo,

entweder die Grundstückshaftpflicht oder die Bauherrenhaftpflicht.
Entscheidend ist, ob mit dem Bau begonnen wurde.

Evt. auch die Privathaftpflicht, allerdings kommt es hier auf die Versicherungsbedingungen an.

Gruß Merger

Hallo,

die Frage erinnert mich ein bisschen an die immer wiederkehrenden Glatteisunfallfragen.
Wenn jemand verunfallt, ist nicht immer derjenige, der eine Verkehrssicherungspflicht hat, dafür verantwortlich zu machen. Es kommt immer wieder darauf an, ob derjenige seine Pflicht verletzt hat und die Pflichtverletzung ursächlich für den Schaden ist.
Die Frage müsste nicht lauten,

welche Versicherung springt da ein?

sondern: Wer haftet für den Schaden? Und deren Beantwortung ist recht komplex und bedarf der genauen Würdigung des Einzelfalls. Richtig ist es natürlich, wenn der Bauherr seine (Haftpflicht-)Versicherung mit ins Boot nimmt, denn die leistet schon aus Eigeninteresse kostenlosen Rechtsschutz gegen die Forderung.

Gruss

Iru

Hallo ameier,

Jemand hat ein Baugrundstück, auf dem aktuell nicht gebaut
aber das Grundstück beräumt wird. Ein Zaun ist nur in der Form
des rot-weißen Bandes vorhanden. Kinder aus der Nachbarschaft
spielen auf dem Grundstück.

Wie die lieben Kollegen schon geschrieben haben, ist immer der Einzelfall zu bewerten.

Wenn der Bauherr seiner Verkehrssicherungspflicht genügt, sprich das Grundstück gegen unerlaubtes betreten ausreichend gesichert hat, könnte es sein, dass er komplett aus der Nummer raus ist und der Geschädigte seinen Schaden selber tragen muss.

Ob aber, wie hier beschrieben, die ausschließliche Sicherung mit Flatterband eine ausreichende Absicherung darstellt, bzw. wie eine ausreichende Absperrung auszusehen hat, mag ich nicht zu bewerten.

Mir persönlich wäre die auschließiche Sicherung mit Flatterband aber zu wenig.

Ein schönes Wochenende!

Charlie80

Hallo ameier,

Jemand hat ein Baugrundstück, auf dem aktuell nicht gebaut
aber das Grundstück beräumt wird. Ein Zaun ist nur in der Form
des rot-weißen Bandes vorhanden. Kinder aus der Nachbarschaft
spielen auf dem Grundstück.

Wie die lieben Kollegen schon geschrieben haben, ist immer der
Einzelfall zu bewerten.

Wenn der Bauherr seiner Verkehrssicherungspflicht genügt,
sprich das Grundstück gegen unerlaubtes betreten ausreichend
gesichert hat, könnte es sein, dass er komplett aus der Nummer
raus ist und der Geschädigte seinen Schaden selber tragen
muss.

Vielleicht müsste man auch mal klären, ob es auf diesem Grundstück überhaupt irgendwelche besonderen Gefahren gibt.
Wenn das einfach nur eine Brache ist, wo Dreck zusammen geschoben wurde und ein paar Steine auf dem Boden liegen, dann geht davon ja keine außergewöhnliche Gefahr für Kinder oder sonstwen aus.

(Denn sonst müssten einige Grundstücke kindersicher umzäunt werden. Man denke nur an „moderne Kunst“ in Stadtparks. Da stehen ja auch merkwürdig unförmige Teile mit spitzen Ecken und Kanten herum.)

Wäre da aber z.B. eine Grube oder lagerten dort Atommüllfässer, dann wäre eine über das Flatterband herausgehende Absicherung schon sehr empfehlenswert.

Hallo,

solange da einfach nur Gestrüpp entfernt wird, würde ich Flatterband für ausreichend erachten. Aber weil es gerade so gut passt: Dieses Flatterband erachtete heute unser Ordnungsamt tatsächlich auch bei einer Baugrube von 3m für ausreichend, die direkt an einen nicht befestigten, und nicht beleuchteten öffentlichen Weg grenzt, der auch als Schulweg von vielen Kindern genutzt wird. Da werde ich wohl noch mal ein paar Takte zu schreiben müssen.

Gruß vom Wiz