Baugutachter Verordnungen und Vorschriften

Hallo,

ich hoffe, Sie können mit weiterhelfen. Mein Vater bekam von einem Innungmeister ein Angebot für das Decken unseres Daches und das Anbringen einer Mineral-faserdämmung. lt. Angebot hieß es, daß diesem die Be-stimmungen der VOB DIN 18338 Teil C,A,B und die Fachregeln des Dachdeckerhandwerks etc. zu Grunde.
Nicht nur, daß wir feststellen mußten, daß nur das halbe Dach gedämmt war, die Berechnung aber voll er-folgte, sondern nach einiger Zeit hatten wir im Dachgeschoß welches ausgebaut ist, Schimmel. Als das Ganz prüfen liesen, stellte sich heraus, daß unsere vorhandene Unterspannbahn herausgeschnitten wurde, aber keine Diffusionsperre etc. angebracht worden war. Meine Frage, wenn ein Handwerker so ein Angebot macht, dann müßte er doch alle erforderlichen Arbeiten anbieten?
Woher soll der Kunde wissen, welche Arbeiten nötig sind?
Und was die Regeln vorschreiben. Auch der zu der Zeit gültigen Enev entspricht die Ausführung nicht. Ich habe sogar schon ein mal gehört, daß er selbst, wenn wir das verlangt hätten, nicht gegen diese Verordnung verstoßen
daß, sondern den Auftrag halt nicht annehmen dürfte.
Auch sollen meines Wissens Verstöße gegen die Enev sogar
als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir bezgl. dieser Vorschriften näheres
sagen können. Mir schimmelt das Dach überm Kopf weg und
er zeigt sich uneinsichtig.
Besten Dank im voraus.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen 2.Adventssonntag.

Viele Grüße
Karin

  1. Gutachter finden Sie in den Gelben Seiten
  2. Da der Dachdecker sich sperrt, weil er weiß, dass er nach der Verdingungsordnung Bau (VOB) gehalten ist, alle Mängel fachgerecht zu beseitigen. Es ist die Frage, ob die Gewährleistungsfrist schon abgelaufen ist. Dass kann Ihnen der Gutachter sagen.
  3. Hben Sie schon die ganze Summe bezahlt? Wenn nein, behalten Sie unbedingt mind. 10 % ein.
  4. Bevor Sie mit einem Fachanwalt gegen den Handwerker vorgehen, sollten Sie erst über die Schiedstelle der Handwerkskammer versuchen, zu einer gütlichen Einigung durch Moderation zu kommen.

Moin Moin,
hört sich nach einer unangenehmen Sache an.
Wenn Sie jetzt zu einem Rechtsanwalt gehen wird daraus ein langwieriger, teurer und ärgerlicher Rechtsstreit, an dessen Ende meist ein Vergleich steht.
Ich würde versuchen mit dem Dachdecker einen Ortstermin zu vereinbaren, Sie sollten einen „Sachkundigen“ als Berater dabei haben, das könnte zB. ein anderer Dachdeckermeister(kein Wettbewerber) sein, oder ein Energieberater, oder ein Architekt, oder auch ein Sachverständiger. Ich würde auf jeden Fall versuchen eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Diese Lösung schriftlich fixieren und von allen beteiligten abzeichnen lassen, Termin setzen und nacharbeiten lassen, soweit nötig und möglich.

Wenn das alles nicht geht bleibt nur der Rechtsweg, aber wie gesagt, unangenehm und langwierig und auch teuer.

Wo sind Sie ansässig? vielleicht weiß ich jemanden als Berater.

Und noch etwas, bei Schimmelbildung besteht dringender Handlungsbedarf!

Grüße und schönen Restsonntag

Hallo
als erstes muss ich sagen wenn dieser zimmererinnungsmeister ist ist das ne schande für dieses handwerk.
so zum problem.man kann im internet nachlesen was diese bestimmungen der vob sind. in dem vertrag für die dachsanierung müssen die arbeiten wo gemacht worden sind oder auch nicht, aufgelistet sein.falls ihr eine dampfsperre drauf hattet und der dieses stellenweise durch diffu bahn ersetzt hat ist das ebenfalls murks.kann auch sein das er eurer dampfbremse innen beschädigt hat und dadurch schimmel enstanden ist. am besten ihr lest den vertrag durch und hoffe ihr habt eine rechtschutz dann würde ich sofort zum anwalt gehen.würde noch einen brief an die zimmererinnung schreiben.falls ihr recht habt lasst auf keinen fall die gleiche zimmerei es machen sondern besteht auf eine andere.hoffe konnte bissle helfen.
gruss

Hallo Karin,

das klingt ja ganz und garnicht gut. Ich versuche es mal Einfach zu erklären. Der Satz mit der VOB im Angebot ist Standard. Schreibe ich auch rein nur ohne Teil C.Der Dachdeckermeister ist verpflichtet das Dach so anzubieteten und Sie darauf hinzuweisen das es der Energieeinsparverordnung gerecht wird. Es werden in vielen Fällen Sparren aufgedoppelt damit eine ausreichende Wärmedämmung (Zwischensparrendämmung) eingebracht werden kann. Wenn das absolut nicht gewünscht wird lass ich es mir zum Beispiel schriftlich geben. Aber im Beratungsgespräch muss es erwähnt werden. Der Aufbau eines funktionierenden Daches ist wie folgt . Es wird eine Dampfsperre (Klimamembran)eingebracht das erfolgt entweder über die Sarren gelegt so das die Isolierung von oben zwischen die Sparren gedrückt wird oder nachträglich von innen erst die Isolierung zwischen díe Sparren und die Dampfsperre von innen an die Dachbalken getackert. Dabei ist drauf zu achten das alle Anschlüsse Dampfdicht abgeklebt werden (Fenster, Wand, Abluftroihr) Soltten da schon offene Stellen sein passiert es das dert Taupunkt sich verschiebt und es wird feucht und daraus resultiert Schimmel.Über die Dämmung auf die Sparren wird dann eine diffussionsoffene Unterspannbahn gezogen. Welche auch wieder an Fenster und Dachdurchdringungen winddicht angeschlossen werden. Dann eine Konterlattung längs auf die Sparren um eine aussreichende Lüftung zu gewährleisten. Darauf Lattung und Ziegel. Natürlich darf auch später nur das abgerechnet werden was auch wirklich an Leistung erbracht wurde.Fehler passieren immermal aber in so einem Fall sollte dringend gehandelt werden. Weil es auch sehr gesundheitsschädlich ist. In diesem Fall würde ich einen unabhängigen Gutachter bestellen der kostet erstmal aber das bekommen Sie wenn Sie recht bekommen zurück. Bzw muss der Verursacher zahlen. Lass dich auf keinen Fall auf einen Innungsgutachter ein die stecken alle unter einer Decke ich hab das schon erlebt das ist auch der Grund warum ich nicht in der Innung bin.
Ich bin kein Gutachter und darf da auch keine rechtverbindliche Auskunft geben darauf muss ich dich noch hinweisen. Wenn noch Fragen sind einfach mal durchrufen. 015209426443
Ich hoffe ich konnte erstmal weiterhelfen
Liebe Grüße
Silvio

Servus,
Genau so ist es!
Wenn er nach VOB anbietet muss er sich danach halten. Von einem Laien kann nicht erwartet werden, dass dieser die VOB kennt! und was es alles beinhaltet.
Gutachter holen, Rechtsanwalt. Dies sind erhebliche Mängel. Auch wenn er es nicht angeboten hat muss er während der Bauphase auf im Angebot nicht enthaltene Positionen aufmerksam machen und Euch fragen ob er es ausführen soll.
Trotzdem schöne Weihnachten und Kopf hoch!

Grüße Katharina

Liebe Karin,

für die einhaltung der EnEV ist der Bauherr verantwortlich. Es stimmt, das Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld belegt werden können, aber wo kein Richter - da kein Kläger…ich habe das noch nicht erlebt, das ein Bauherr wegen der Vernachläsdsigung der EnEV Vorschriften ein Bußgeld bekommen hat.

Interessant ist aber nach der letzten Novellierung der EnEV im Okt. 2009, das Handwerker auf Ihren Rechnungen einen Verweis darauf bringen müssen, das die erbrachte Leistung sozusagen EnEV-konform ist!!!

Steht das auf Ihrer Rechnung auch drauf? So, wie Sie den Fall schildern, vermute ich eher nein.

Was die Fachregel für das Dachdeckerhandwerk angeht: das sind die technischen Regeln für das Handwerk. Die Mindestanforderungen für den Wärmeschutz regelt die DIN 4108 - und wenn man die einhält, gibts auch keinen Schimmel. Die EnEV regelt die Mindestanforderungen für den Wärmedurchgang (U-Wert).

Die 18tausender DIN, die der Handwerker anführt, kommt in der Tat aus der VOB - nun stellt sich die Frage, ob ein VOB oder ein BGB Vertrag geschlossen wurde. Wenn der Handwerker die VOB vereinbaren will, muss er das nicht nur im Angebot ausführen, er muss auch eine Niederschrift der VOB beifügen, damit der Bauherr, der Leie ist, Kenntnis davon erhält. Macht der GHandwerker das nicht, ist es ein BGB Vertrag. Hier sagt die Rechtsprechung, das der mündige Bürger das BGB kennen muss, nicht aber so eine spezielle Regelung wie die VOB.

Das heißt doch auch letztlich - und dies hier ist keine Rechtsberatung, sondern meine persönliche meinung - das wenn es ein BGB Vertrag ist, ob die 18 tausender Norm dann überhaupt greift. Denn im BGB gehts ein wenig anders zu als in der VOB. Aber in beiden Normen ist der Handwerker zur Ablieferung eines mangelfreien Werkes verpflichtet.

Ob ein Handwerker in seinen Angeboten *alles* aufführen muss oder nicht ist eine ziemlich mühselige Diskussion. Leider machen wir die Erfahrung, das die Bauherrn heute nicht willens sind, sich eine Bauleitung zu nehmen. Das kostet nicht viel und man hat immer einen Ansprechpartner und Veratwortlichen. Unf es kostet auch nicht viel - zudem erspart man sich solche Scherereien, wie Sie sie jetzt haben…das sei aber nur am Rande erwähnt.

Alles in allem kann ich Ihnen nur zu folgendem raten:

Hier wird es wohl über kurz oder lang zu einer richterlichen Entscheidung kommen. Ihr Gutachten ist dann insofern parteiisch. Ein vom Gericht bestellter Gutachter wird sich alsdann die Sache wohl nocheinmal anschauen müssen. Nehmen Sie sich einen Fachanwalt für Baurecht.

Für weitere Fragen: einfach schreiben

Beste Grüße

Sven Degethoff

Hallo,
In deinem Fall würde Ich die zuständige Innung bzw. Handwerkskammer anrufen und gegebenenfalls einen Gutachter beauftragen. Da hier anscheinend die EneV nicht eingehalten wurde, kann es gut sein das der Dachdecker das Dach auf eigene Kosten erneuern muss.
Aber das kannn Ich von hier aus schlecht beurteilen.

mfG
Dachhase

Hallo Dachhase :o)),

vielen Dank für Deine Anwort.
Irgendwie ist mir damals Deine Antwort durchgerutscht,
sorry.
Das mit der Innung läuft nicht, da er selbst im Aus-schuß der Innung sitzt.
Der von mir beauftragte Rechtsanwalt, der mir nur
Geld abnimmt und nichts macht, außer verhandeln ohne
das die Gegenseite sich auch nur einen Millimeter be-
wegt, kennt ihn nach seiner Aussage schon lange. Ich
weiß nicht was da wirklich abgeht. Nun hat 2. Gut-
achter den ich ebenfalls ohne Aussicht auf Erfolg be-
zahlen muß, die Sowiesokosten ermittelt. Das was er
ermittelt hat, ist mit dem was wir in 2002 bereits be-
zahlt haben höher, als das was der Dachdecke in 2009
in seinem Kostenvoranschlag veranschlagt hat. (Er würde
zwar neu decken, an Mängelbeseitigung jedoch denkt er
nicht.

Ich meine es kann nicht sein, daß ein Dach in 2002 mehr
gekostet hat, wie in 2009. Ich bin der Meinung, daß die
sogenannten Sowiesokosten auf Basis der damaligen Preise
und auch auf Basis der damaligen Vorschriften ermittelt
werden müssen. Preissteigerungen und neue Vorschriften
können ja eigentlich nicht mein Problem sein, oder?

Tut mir echt leid, daß ich mich damals nicht bei Dir ge-
meldet habe, aber bei mir herrscht in jeder Beziehung
Chaos.

Viele Grüße
Karin

Hallo Sven,

sorry, die Antwort ist mir irgendwie voll durchgerutscht
aber ich habe auch jede Menge Mist an der Backe.
Danke für die ausführliche Antwort.
Leider ist das leidige Thema noch immer nicht erledigt,
und ich hätte noch einige Fragen.
Vielleicht haben Sie ja eine e-mail adresse für mich?
Ich hoff’ ich nerve nicht zu sehr.

Viele Grüße
Karin

kontakt über www.pre-energie.de

Hatte ich doch schon mal geschrieben:smile: