Hallo,
ich hoffe, Sie können mit weiterhelfen. Mein Vater bekam von einem Innungmeister ein Angebot für das Decken unseres Daches und das Anbringen einer Mineral-faserdämmung. lt. Angebot hieß es, daß diesem die Be-stimmungen der VOB DIN 18338 Teil C,A,B und die Fachregeln des Dachdeckerhandwerks etc. zu Grunde.
Nicht nur, daß wir feststellen mußten, daß nur das halbe Dach gedämmt war, die Berechnung aber voll er-folgte, sondern nach einiger Zeit hatten wir im Dachgeschoß welches ausgebaut ist, Schimmel. Als das Ganz prüfen liesen, stellte sich heraus, daß unsere vorhandene Unterspannbahn herausgeschnitten wurde, aber keine Diffusionsperre etc. angebracht worden war. Meine Frage, wenn ein Handwerker so ein Angebot macht, dann müßte er doch alle erforderlichen Arbeiten anbieten?
Woher soll der Kunde wissen, welche Arbeiten nötig sind?
Und was die Regeln vorschreiben. Auch der zu der Zeit gültigen Enev entspricht die Ausführung nicht. Ich habe sogar schon ein mal gehört, daß er selbst, wenn wir das verlangt hätten, nicht gegen diese Verordnung verstoßen
daß, sondern den Auftrag halt nicht annehmen dürfte.
Auch sollen meines Wissens Verstöße gegen die Enev sogar
als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir bezgl. dieser Vorschriften näheres
sagen können. Mir schimmelt das Dach überm Kopf weg und
er zeigt sich uneinsichtig.
Besten Dank im voraus.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen 2.Adventssonntag.
Viele Grüße
Karin