Bauhandwerk - Teilzeit

hallo experten,

mal angenommen man möchte jemanden einstellen, allerdings nur so für 100 - 120 Std. im Monat. man ist im bauhanwerk tätig. es gilt der rahmentarifvertrag. ist teilzeitbeschäftigung - nicht altersteilzeit - generell möglich? oder gilt nur vollzeit oder minijob?

vielen dank für tipps!
e

Mit Sicherheit
Hi!

Ohne den TV zu kennen, wage ich mich soweit vor zu sagen: Natürlich ist eine TZ-Beschäftigung möglich.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es einen TV gibt, der ignoriert, dass es ein TzBfG gibt!

VG
Guido

Hallo,

es gilt der rahmentarifvertrag.

BRTV Bau?

MfG

Moin,
ja genau BRTV Bau.
Was verwundert, dass zwar im Rahmen der Urlaubstageberechnung auch die Berechnung für Teilzeitbeschäftigte und Minijobber existiert, aber im TV keine Teilzeitbeschäftigung angesprochen wird.
Viele Grüße
e

Moin,
ich auch. Was verwundert, dass habe ich auch schon in der anderen Antwort geschrieben, ist das mit den Urlaubstagen etc.
Viele Grüße
e

Hallo,

… aber im TV keine Teilzeitbeschäftigung angesprochen
wird.

Das heißt doch aber nichts weiter als dass der BRTV Bau nichts spezielles zur Teilzeit regelt. Da es schon eine gesetzliche Regelung gibt -> http://www.buzer.de/gesetz/2932/index.htm ist das auch nicht weiter tragisch. Ein Tarifvertrag kann dazu was regeln, aber er muss nicht.

MfG

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Vielen Dank! - owt
owt