Bauherr und Finanzierer unterschiedlich

Hallo!

Besteht die Möglichkeit einer Finanzierung durch Geldgeber A wenn B Bauherr ist?

Sachstand ist der, dass ein Bauvorhaben nur realisiert werden kann wenn B Bauherr ist.
Finanziert würde das Bauvorhaben jedoch durch A, der eigentlich bauen möochte und die Immobilie auch nutzen wird.

Von einem Wohnungskauf weis ich, dass Geld nur ausbezahlt wurde wenn es Rechnungen auf unseren Namen gab.

Wie sieht das bei dem o.a. Sachstand aus?

Hallo,

Besteht die Möglichkeit einer Finanzierung durch Geldgeber A wenn B Bauherr ist?

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, wenn A solvent und die zu errichtende Imobilie werthaltig ist.

Ohne über die Gründe für diese Konstruktion spekulieren zu wollen, stellt sich die Frage wie A sich gegenüber B absichert.

Wie sieht das bei dem o.a. Sachstand aus?

Wenn man die finanzierende Bank von Anfang an ins Boot holt, solte sich ein Weg finden.

Gruß

Nordlicht

Hallo, grundsätzlich können derjenige, dem die Immobilie gehört und derjenige der die Finanzierung beantragt, unterschiedliche Personen sein. Die Sicherheitenstellung muß dann über die Zweckerklärung geregelt werden. Das werden aber nicht alle Banken akzeptieren.

Beste Grüße