'Bauherrengemeinschaft'

Hallo,
ich Interessiere mich für den Begriff " Bauherrengemeinschaft".
Ich weiß das es ein Zusammenschluss von privaten Bauherren ist, aber ergeben sich dadurch besondere Rechte und Pflichten ?
Könnte z.b. einer der Bauherren einem anderen nachträglich seine rechte und Pflichten übertragen, wenn beide damit einverstanden sind ?

Oder, hat diese BHG einen Bevollmächtigten ernannt, (mit notarieller Vollmacht) der sie in allen Angelegenheiten bis hin zu gerichtlichen Dingen vertritt, auch rechtliche Verantwortung ? Kann dieser Bevollmächtigte auch rechte & pflichten, zb. aus Gerichtlichen Forderungen übernehmen ?

Hallo

für welchen Zweck soll diese BHG denn sein?
In der Regel schließen sich ja mehrere Bauherren zusammen um z.B. je 1 Reihenhaus, Eigentumswohnungen zu bauen um dadurch Preisvorteile zu erlangen.

Hallo,

die BHG hat ein Mehrfamilienhaus mit 6 Eigentumswohnungen gebaut.
Aus versch. Gründen hat ein Bevollmächtigter für uns alle Planungen/Verhandlungen durchgeführt.

Verstehe ich Fragestellung nicht ganz.
Soll jetzt einer allein die ausstehenden Verhandlungen etc. führen
oder um was geht es?

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Und wo ist nun das Problem?
Verstehe ich nicht so ganz.

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Hallo,

das ist ein komplexes Thema.

Grundsätzlich bildet eine solche BGH im juristischem Sinne eine GbR. Dadurch haften alle Gesellschafter gesamtschuldnerisch!

Rechte und Pflichten kann man übertragen durch Vollmachten bzw. Vereinbarungen. Sollte solche Vereinbarungen bzw. Vollmachten nicht existieren, gelten die Bestimmungen des BGB.

Christian

In unserem Falle hat mein Vater eine Generalvollmacht und alle Entscheidungen selbstständig und alleine getroffen.
Im Nachhinnein musste ich feststellen, das einige Entscheidungen völlig daneben waren und ich diese so nie getroffen hätte.
Da er durch die Vollmacht auch unterschriftsberechtigt war, habe ich das meiste nicht mitbekommen.
Nun zu meiner Frage:
Sollte er dadurch „Mist gebaut“ haben, und ich für etwas Haften muß, was eigentlich mein Vater im alleingang (jedoch mit meinem Namen) gemacht hat, kann ich dann für mich eine Haftung ausschließen, bzw. wie sieht es dann aus mit der Schuldfrage ??