Guten Morgen,
ich habe nun schon eine Weile gegooglet, aber so richtig fündig geworden bin ich nicht - vielleicht hat jemand von euch Erfahrung:
Wenn man bauen will, sollte man wohl eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen. Macht das auch Sinn bei einem Fertighaus? Wenn man ein Angebot für eine solche Versicherung haben möchte, muss man eingeben, in welchem Wert man Eigenleistungen erbringt. Jetzt stellt sich die Frage, was unter Eigenleistungen fällt. Bei dem Fertighausvertrag gilt der Keller z. B. als „Eigenleistung“, weil der Bauherr den Kellerbauer selbst beauftragt. Aber das ist doch keine Eigenleistung in dem Sinn, den die Versicherung meint - oder?
Wäre schön, wenn sich jemand hier findet, der im besten Fall konkrete eigene Erfahrungen gemacht hat. Vielen Dank im voraus schonmal!
Beste Grüße
C.