Bauherrenhaftpflichtversicherung bei Fertighaus

Guten Morgen,

ich habe nun schon eine Weile gegooglet, aber so richtig fündig geworden bin ich nicht - vielleicht hat jemand von euch Erfahrung:

Wenn man bauen will, sollte man wohl eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen. Macht das auch Sinn bei einem Fertighaus? Wenn man ein Angebot für eine solche Versicherung haben möchte, muss man eingeben, in welchem Wert man Eigenleistungen erbringt. Jetzt stellt sich die Frage, was unter Eigenleistungen fällt. Bei dem Fertighausvertrag gilt der Keller z. B. als „Eigenleistung“, weil der Bauherr den Kellerbauer selbst beauftragt. Aber das ist doch keine Eigenleistung in dem Sinn, den die Versicherung meint - oder?

Wäre schön, wenn sich jemand hier findet, der im besten Fall konkrete eigene Erfahrungen gemacht hat. Vielen Dank im voraus schonmal!

Beste Grüße

C.

Hallo,
die möglichen Schäden sind die gleichen wie bei konventioneller Bauweise. Die Bauzeit ist halt kürzer, das war´s aber eigentlich schon an Unterschied (dafür ist idR die Versicherung auch günstiger).

Insoweit: ja klar, u.a. kann ja jemand hier wie dort in die mangelhaft gesicherte Baugrube fallen.

Nein - unter Eigenleistung sind die Leistungen gemeint, die nicht in Auftrag gegeben werden.

Viele Grüße
Andreas

Hallo,

folgende Eigenleistungen bei einem Fertighaus könnten möglich sein:

Kellerbau bzw. Kellerausbau in eigener Regie mit fachkundigen Helfern
oder Innenausbau des Fertighauses. Kein Auftrag an Handwerker.

Außer der Bauherrenhaftpflicht wäre auch noch eine Bauleistungsversicherung sinnvoll.

Gruß!

Danke!
Ok, das mit der Eigenleistung wäre geklärt :smile: Dank dir!

Danke!
Ok, dann schau ich auch mal nach einer Bauleistungsversicherung. Vielen Dank für den Tipp!