Baujahr eines Miethauses

Hallo,

ich muss dringend wissen, wann das Haus, in dem ich zZt leider noch wohne, gebaut wurde. Welche Stellen (abgesehen von der Vermietergesellschaft, die sich bedeckt hält) haben Informationen über die Baujahre von Mietwohnungen ? Gibt es irgendwen, an den ich mich wenden kann ?

Vielen Dank für Hinweise,
euer

rushme

Es geht auch ohne Vermieter…
Hi,

das zuständige Bezirksamt (Abt. Bauen und Wohnen) bzw. kurz genannt „Bauamt“ könnte Dir diese Auskunft ziemlich genau geben. Schließlich haben die seinerzeit die Baugenehmigung erteilt.

Eine andere Möglichkeit wäre das Grundbuchamt (Katasteramt) des Amtsgerichts, hier ist allerdings z. T. längerfristiges Schmöckern angesagt, weil die Akten teilweise noch aus dem letzten Jahrhundert stammen und entsprechend umfangreich sind. Für die Einsicht brauchst Du die Vollmacht eines Notars.

Weitere Alternativen: Stadtplanungsamt, Bau- und Wohnungsaufsichtsamt, Grundstücksamt.

Ich hoffe, Du kommst damit erst einmal weiter. Falls nicht, mail mich noch mal an.

Viele Grüße

Tessa

danke tessa
hallo,

gleich so viel möglichkeiten, wahnsinn.
tausend dank, wir lesen uns dann wieder im para- oder eso-brett

o)

ein schönes leben,

rushme

Eine andere Möglichkeit wäre das Grundbuchamt (Katasteramt)
des Amtsgerichts, hier ist allerdings z. T. längerfristiges
Schmöckern angesagt, weil die Akten teilweise noch aus dem
letzten Jahrhundert stammen und entsprechend umfangreich sind.
Für die Einsicht brauchst Du die Vollmacht eines Notars.

Also bei uns (RLP) reicht der Nachweis eines „berechtigten Interesses“ - das können auch Mieter haben.

Gruß
Stefan

Hallo Stefan,

Also bei uns (RLP) reicht der Nachweis eines „berechtigten
Interesses“ - das können auch Mieter haben.

Das mag sein, zu der Handhabung des Problems in RLP kann ich allerdings nichts sagen. Offensichtlich sind die dortigen Grundbuchämter schon etwas weiter als in Berlin. Hier wird nach wie vor eine Einsicht durch einen Notar bzw. eine notarielle Vollmacht verlangt.

Ausnahme ist eine anstehende Zwangsversteigerung, da kann ein Interessent auch so ins Grundbuch schauen (schließlich will man nicht unbedingt irgendwelche Altlasten und Auflagen übernehmen).

So long

Tessa