wir (verheiratet, kein Kind) haben noch die alte Eigenheimzulage erhalten im letzten Jahr. Wenn sich Nachwuchs anmeldet, würde es dafür auch noch das alte Baukindergeld geben? Und auf welchen Förderzeitraum dann? Auf die restlichen Jahre oder doch auf 8 Jahre?
Hallo Britta
das Bau-Kindergeld wird für die Zeit des Förderzeitraums gezahlt.
Wenn du eine Förderung in 2003 - 2011 bekommst und sich in 2008 Nachwuchs angsagt dann bekommst du die Förderung für die restlichen 3 Jahre des noch verbiebenen Förderzeitraums.
Grüße
Roland
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das Bau-Kindergeld wird für die Zeit des Förderzeitraums
gezahlt.
M.W. gilt das nur, wenn das Kind innerhalb der ersten 2 (oder 4?) Jahre nach Bezug zur Welt kommt.
Wenn du eine Förderung in 2003 - 2011 bekommst und sich in
2008 Nachwuchs angsagt dann bekommst du die Förderung für die
restlichen 3 Jahre des noch verbiebenen Förderzeitraums.
Kleine Korrektur am Rande: eine 2003 begonnene Förderung endet mit dem Jahr 2010.