Baukindergeld

Hallo !!!

Ein Bekannter von mir, dessen Sohn bis zum 06.01.04 bei ihm wohnte, hat für diesen dann auch das Baukindergeld 2004 beantragt und bekommen.

Nun fordert dieser Sohn es von meinem Bekannten ein, andernfalls wolle er seine Eltern (toller Sohn :smile:) )beim zuständigen Finanzamt anschwärzen.

Meine Frage dahingehend lautet: Haben Kinder grundsätzlich Anspruch auf das Baukindergeld, oder soll das für die Eltern zum Abtrag beisteuern ??

Grüsse Pimo

hi,

wegen was will er denn „anschwärzen“? BauKiG steht nur dann zu,
wenn es das normale KiG gibt.

ob anspruch auf baukig (also der zuschuss von 1500DM zur eigenheimzulage) bestand, ist also die frage ob für den sohn kindergeldvoraussetzungen vorlagen. ist hier scheinbar so,
sonst haette das finanzamt nicht gezahlt.

das geld steht natuerlich den eltern zu, nur hat der sohn ggf. unterhaltsansprüche gg. die eltern. das ist aber ein anderes
paar schuhe.

mfg vom

showbee

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