wegen was will er denn „anschwärzen“? BauKiG steht nur dann zu,
wenn es das normale KiG gibt.
ob anspruch auf baukig (also der zuschuss von 1500DM zur eigenheimzulage) bestand, ist also die frage ob für den sohn kindergeldvoraussetzungen vorlagen. ist hier scheinbar so,
sonst haette das finanzamt nicht gezahlt.
das geld steht natuerlich den eltern zu, nur hat der sohn ggf. unterhaltsansprüche gg. die eltern. das ist aber ein anderes
paar schuhe.
mfg vom
showbee
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