Hallo Gemeinde!
Ich benötige mal Hilfe bei folgender Angelegenheit:
Wir erhalten noch die „alte“ Eigenheimzulage, welche letztmalig im März 2012 vom Finanzamt ausgezahlt wird. Baukindergeld beziehen wir für unser, in 2010 geborenes, Kind also auch bis 2012.
Nun habe ich heute die freudige Nachricht erhalten, dass sich im Sommer 2012 nochmal Nachwuchs angekündigt hat.
Bekomme ich für diesen Nachwuchs das Baukindergeld für 2012 nachträglich auch noch, oder bezieht sich der Förderzeitraum nur bis zum Auszahltermin (bei uns immer Ende März des laufenden Jahres)?
Klingt sicher etwas verwirrend ist es aber eigentlich nicht 
Danke vorab!
Thommy