Baukindergeld nach Trennung

Hallo zusammen,
folgende Sitation: Ich habe im Dezember 2018 eine Immobilie für mich, meine Partnerin und ihre beiden Kinder (7+9) erworben. Ein drittes gemeinsames Kind war auf dem Weg und ist nun mittlerweile auch auf der Welt. Bei der Baufinanzierung wurde das Baukindergeld natürlich mit verplant. Für 3 Kinder logischerweise. Der Antrag ist gestellt. Nun steht es seit der Geburt unserer Tochter nicht zum Besten um unsere Beziehung und ich befürchte es könnte auf eine Trennung hinauslafen. Zu dem emotionalen Chos kommt nun noch die Sorge, ob ich die Immobilie weiter halten kann, bzw. ob ich ds Baukindergeld weiter bekommen würde, wenn es bewilligt wurde und es nun in nächster Zeit zu einer Trennung käme. Ich habe rauf und runter gegoogelt, konnte aber eine offizielle Aussage hierzu finden. Daher bitte ich euch um Hilfe. Vielen Dank

Hallo!
Lies mal den Abschnitt " Wenn sich meine Lebenssituation ändert"

Das genaue scheint noch nicht geregelt zu sein (kaum zu glauben). Aber da Baukindergeld eindeutig an den Bau und das Bewohnen gekoppelt ist würde es weiterlaufen wenn ein Elternteil mit den Kindern in dem Haus wohnen bleibt.
Und muss man sich von dem Haus trennen (Verkauf oder auch Vermietung) dann endet eben das Baukindergeld. Rückzahlen muss man nichts.

MfG
duck313

Hallo,

da erwähne ich doch mal wieder gerne, daß ich die Verbraucherzentralen für ein eher ungeeignetes Instrument der Information halte. In diesem Fall hilft es, sich bei der KfW umzuschauen, die die Abwicklung der ganzen Geschichte übernimmt:

Das Stichwort lautet also „bei Antragsstellung“. Alles andere macht im übrigen auch keinen Sinn. Es dürfte wohl kaum Ziel der Bundesregierung sein, Familien erst ins eigene Haus und dann - nach Trennung der Eltern - auf die Straße zu befördern.

Gruß
C.

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Danke erstmal. Ja ich würde dann alleine in dem Haus verbleiben und meine Partnerin mit den 3 Kindern ausziehen. Kann mir nicht vorstellen das ich dann das Baukindergeld weiter bekomme. Damit wäre Betrug ja sehr einfach. Dann könnte ich eine alleinerziehende Bekannte mit 10 Kindern fragen, ob sie sich nicht formell mal kurz ummelden könnte mit ihren 10 Kindern, damit ich 120.000€ Baukindergeld einstreichen kann!? Nicht das ich das vorhabe, aber der Staat sichert sich doch normal gegen sowas ab.

Das habe ich noch gefunden auf der Seite vom KFW:

Unter Welchen Voraussetzungen erhalte ich Baukindergeld für mein Kind: Für alle Kinder, die am Tag der Antrag­stellung folgende Förder­voraus­setzungen erfüllen, erhalten Sie für den gesamten Auszahlungs­zeitraum Bau­kindergeld: das Kind ist bereits geboren und unter 18 Jahre, das Kind lebt in Ihrem Haushalt (Melde­bestätigung) und Sie oder Ihr im Haushalt lebender Partner sind für das Kind kindergeld­berechtigt.

Das bedeutet ja um Umkehrschluss, dass man sich theretisch einen Tag nach Antragstellung trennen kann. Und dennoch für den gesamten Auszahlungszeitraum das BKG erhält?

Wäre toll für mich, aber kann ich mir bald nicht vorstellen…

Och… Naja! Baukindergeld wird nicht von der Familie, sondern von genau einer natürlichen Person beantragt. Übertragung auf andere Personen, oder Mitnahme in eine andere Immobilie ist nicht möglich.

In der vorliegenden Konstellation wäre es ja auch denkbar, daß die Frau das Baukindergeld beantragt hat, da sie auch schon das Kindergeld für die beiden älteren bekommt. Da sie jetzt ggf. auszieht, das Haus also nicht mehr selbst bewohnt, ist das Baukindergeld futsch.

Anders rum: Der Mann zieht aus, und überlässt Frau und Kindern das Haus, weil die im Gegensatz zu ihm den Platz brauchen, und die von ihm gezahlten Raten ggf. mit dem Unterhalt verrechenbar sind. Dummerweise hat er das Baukindergeld beantragt, bewohnt das Haus nicht mehr, und damit ist das Baukindergeld futsch.


Meiner Meinung nach ist überhaupt nicht geregelt, was genau passiert, wenn ein Parter aussteigt.
Ich meine, es wird extra nochmal drauf hingewiesen, daß man auch dann 10 Jahre gefördert wird, wenn das Kind schon 17 ist. Über Trennung oder Tod steht da aber rein gar nichts.
Was passiert, wenn der Partner, auf den der Antrag läuft, stirbt, und man getrennte Konten hatte? Spätestens an der Stelle müßte das Baukindergeld auf den anderen übertragen werden, die Änderung des Empfängerkontos ist nur durch den Antragsteller möglich, der auch weiterhin Inhaber des Empfängerkontos sein muß.

Daneben muß man aber auch ganz deutlich sagen, daß es keinerlei Recht auf Auszahlung des Baukindergeld gibt. Ist der Fördertopf z.B. leer, gibt es nichts mehr. Man darf - und das schreibt die KFW selbst - das Baukindergeld nicht als festen Bestandteil für die Baufinanzierung ansehen.

Es ist auch nicht auszuschließen, daß demnächst auffällt, daß sich Paare manchmal trennen.