Hallo,
meine Frau und Ich werden dieses Jahr noch ein Haus erwerben.
Vorerst werde ich das Haus allein beziehen ggf. 2 Jahre wegen umfangreicher Renovierung in Eigenregie.
Frage:
Die Eigenheimzulage - Grundförderung müsste ich von Anfang an erhalten!?
Erhalte ich auch das Baukindergeld, obwohl die Kinder noch nicht einziehen?
Danke für jede Info.
Wolfgang
Hallo,
normalerweise nicht. Wenn das Haus prinzipiell bewohnbar ist, kannst Du doch die Kinder mit Hauptwohnsitz trotzdem anmelden (das ist das Kriterium) - und falls wegen Kita oder Schule notwendig mit Nebenwohnsitz in der alten Wohnung.
Gruß,
Micha
normalerweise nicht. Wenn das Haus prinzipiell bewohnbar ist,
kannst Du doch die Kinder mit Hauptwohnsitz trotzdem anmelden
(das ist das Kriterium) - und falls wegen Kita oder Schule
notwendig mit Nebenwohnsitz in der alten Wohnung.
Hallo Micha,
Danke für die Antwort!
Der Hauptwohnsitz ist das Kriterium? Wo kann ich das mal nachlesen. Im Eigenheimzulagegesetz konnte ich darüber nichts finden.
Du hast recht. Der Grund dafür, daß ich meine Kinder noch nicht ummelden wollte, ist die Grundschule. Sie sollen sie am alten Wohnort zuende machen können.
Ich habe die Befürchtung,daß die Schule am neuen Wohnort besucht werden muss.
Herzliche Grüsse
Wolfgang
Hallo,
Danke für die Antwort!
Der Hauptwohnsitz ist das Kriterium?
Im gesetz heißt es sinngemäß: Du musst eingezogen sein. Dazu gehört die Ummeldung (also eintragung als Hauptwohnsitz) und die Bewohnbarkeit - wenn also jemand kontrollieren kommt, und es gibt kein Bad oder keinen Aufenthaltsraum oder keine Küche= schlecht. Die Räume müssen nur bewohnbar/benutzbar sein, nicht perfekt.
Zu den Kindern steht, das sie im Haushalt leben müssen. Logisches Kriterium -> gleiche Meldeadresse und die Möglichkeit, das sie dort wohnen können.
Natürlich ist es so, das das im Detail so nirgends steht und das natürlich bei extremer Kontrolle trotzdem Zweifel daran kommen könnten, das die Kinder dort wohnen - aber wer sollte das so genau kontrollieren. Normalerweise wird auf die Anmeldung geschaut und evtl. gibt es eine Kontrolle der Bewohnbarkeit vom Amt - das wars mit der Kontrolle. Wir sind ja nicht mehr in der DDR
))
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…da hat oft gar keiner kontrolliert
))
Ich habe die Befürchtung,daß die Schule am neuen Wohnort
besucht werden muss.
Das solltest Du direkt in der Schule absprechen.
Gruß,
Micha