Liebe Experten,
bezieht sich eine Baukostenüberschreitung nach der Baukostenberechnung seitens des Architekten lediglich auf den Gesamtpreis des Objektes oder können Überschreitungen auch bei Einzelgewerken gerügt werden?
Natürlich könnten! sie gerügt werden,denn wenn ein Gewerk deutlich teurer wird,wieso wäre anzunehmen,die anderen Gewerke würden billiger und so wäre die Gesamtbausumme gleich geblieben.
das ist ja eher nicht so wahrscheinlich!
Es kommt aber immer darauf an,was wurde vereinbart und wie verbindlich ist die ermittelte Bausumme (Kostenschätzung,Kostenberechnung).