Dumme Idee
Hallo
Interessant wäre wohl auch die Frage, was die private oder die
Bauherrenhaftpflichtversicherung - falls vorhanden - sagt,
wenn der Kran aufs Nachbarhaus fällt. Ob die solche Risiken
abdeckt?
Wäre ich dein Nachbar, würde ich es gar nicht erst so weit kommen lassen. Es gibt mehrere Urteile, wonach Krane wieder abgebaut werden mussten, weil sie ohne Genehmigung des Nachbarn dessen Grundstück überschwenkt hatten. § 903 BGB. Das in den Nachbarrechtsgesetzen der Länder vereinzelt zu findende Hammerschlag- und Leiterrecht deckt nämlich nicht die Aufstellung eines TDK ab. Und du kannst dir vorstellen, wie tolerant ich wäre, wenn ich wüsste, dass nebenan der Heimwerker- und Sparkönig mal eben seinen ersten Turmdrehkran aufstellt und meine Tochter spielt im Garten.
Denn es gibt natürlich - nicht nur für Unternehmer, sondern für jedermann - eine Verkehrssicherungspflicht desjenigen, der eine Gefahr schafft. Nur weil du meinst, mit einer Haftpflichtversicherung wäre alles in trockenen Tüchern. Im vorliegenden Fall führe ich mal den § 319 StGB ins Feld und die Musterbauordnung § 11, beide gelten auch für private Bauherren, die selbst Hand anlegen.
Die Vorstellung, mit einem TDK werde die Hobbywerkstatt zur ordnungsgemäßen Baustelle ist wie die Vorstellung, man werde zum Arzt, wenn man sich nur ein Praxisschild an die Tür schraubt und einen weißen Kittel anzieht.
s.