Hallo
wenn man auf einem Grundstück ein sehr hohes und ausladendes
Gebilde, z.B. einen Baukran aufstellen will, braucht man dann
ab einer bestimmten Höhe eine Genehmigung?
Ja, laut Luftverkehrsgesetz ab einer Höhe zwischen Null und hundert Metern (über 100 m immer), das genaue genehmigungsfreie Maß hängt von der Höhenlage bezüglich des nächstgelegenen Flughafenbezugspunkts und von dessen Entfernung ab.
Weiterhin ist - je nach überstrichenem nachbarlichen Gelände - für öffentliches Straßenland eine Sondernutzungserlaubnis des Tiefbauamtes, für privates Land eine Genehmigung der Nachbarn, (eventuell ersetzbar durch eine rechtzeitige Information des Nachbarn nach Hammerschlag- und Leiterrecht des betreffenden Landes-Nachbarrechtsgesetzes), je nach Höhe, Format, Aussehen und Beleuchtung eine verkehrsrechtliche Anordnung des Ordnungsamtes und, falls der Kran nicht als temporär Baugerät, sondern permanent auf dem Grundstück verbleibt, eine Baugenehmigung erforderlich.
Wo könnte man sonst noch juristische Probleme kriegen?
Auf sehr vielen Gebieten für sehr viele Vergehen. Was das Aufstellen eines Baukrans aufgeht, ist die obige Aufzählung aber wohl erschöpfend.
Darf man auf dem eigenen Grundstück aufstellen, was man will?
Nein.
Gruß
smalbop