Hallo,
Muss dieser jedesmal nach dem Aufbau sicherheitstechnisch geprüft werden?
Schon vorher muss das geprüft werden.Bevor ein Kran überhaupt aufgebaut werden darf, muss
eine sogenannte Gefährdungsanalyse durchgeführt werden.
Gesetzlich ist immer der Arbeitgeber in der Pflicht, der den Kran aufstellt. Er muss sich
(über sein Personal --> Bauleiter, Sicherheitsfachkraft) daran beteiligen und sicherstellen,
das alle gesetzlichen Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.
Ist der Kran dann aufgebaut,muss der AG durch sein Personal noch einmal prüfen, das alles
den Vorschriften entspricht.
Ab hier kommt dann der Kranführer ins Spiel, dieser muss jeden Tag VOR Arbeitsbeginn
diese Prüfungen
-Prüfung der Standsicherheit
-Prüfung der Gleisanlage
-Sichtkontrolle aller Bauteile
-Sichtkontrolle Tragseile und Zugseile auf Seilschäden
-Funktion der Hakensicherung am Kranhaken regelmäßig überprüfen
-Funktionsprüfung sämtlicher NotendschalterBremsenprüfung durchführen