Baukredit verkaufen, Grundschuld einfordern

Hallo!

gestern wurde in dem ARD-Krimi „Polizeiruf“ behauptet, die Schröder-Regierung hätte die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, dass auch in Deutschland die Banken Baukredite verkaufen können. Schlimmer noch, dass die Erwerber vom Gläubiger auch die Rückzahlung der zur Sicherung eingetragenen Grundschuld, die ja auf der Anfangsschuld stehen bleibt, fordern und durchsetzen können.
Ist diese beklemmende Darstellung so richtig?
Gruß
Ernesto

Hallo Ernesto,
ja das ist richtig. Die Grunschuld dient ja als Sicherheit für den Kredit (bzw. die Restschuld). Kein Käufer kauft einen Kredit ohne Absicherung. Oder andersrum, der erzielbare Erlös für einen Kredit ist abhängig von der Qualität der Sicherheit.
Hoffe ich konnte weiterhelfen.
Gruß
Esteban

Danke Esteban,
aber in dem Film wurde es so dargestellt, dass der Käufer des Kredits die ausstehende Kreditsumme und dazu die gesamte Grundschuld einfordern konnte.
Ich hoffe sehr, dass das nicht wahr ist. Ich stelle mir vor, dass ich meinen Baukredit nach 20 Jahren gerade fast abgezahlt habe und jetzt käme jemand daher und fordert die gesamte Grundschuld (für den Ursprungskredit) ein. Dann ist das Häuschen futsch!
Gruß
Ernesto

Hallo,

aber in dem Film wurde es so dargestellt, dass der Käufer des
Kredits die ausstehende Kreditsumme und dazu die gesamte
Grundschuld einfordern konnte.
Ich hoffe sehr, dass das nicht wahr ist. Ich stelle mir vor,
dass ich meinen Baukredit nach 20 Jahren gerade fast abgezahlt
habe und jetzt käme jemand daher und fordert die gesamte
Grundschuld (für den Ursprungskredit) ein. Dann ist das
Häuschen futsch!

zur Sicherheitenbestellung gehört die Zweckerklärung und in die solltest Du einen Blick werfen, denn darin steht, daß der Kreditgeber die Sicherheit nur verwerten wird, wenn er eine fällige Zahlung nicht geleistet hat. Weiterhin steht darin, daß die Sicherheit nur zusammen mit der Forderungen und vor allem nur einer Höhe verkaufen wird, die in einem angemessenen Verhältnis zur bestehenden Forderung steht.

Deine Befürchtungen werden also nicht eintreten.

Gruß
Christian

Hallo Ernesto,
nichts gegen die Krimiautoren, aber es würde u.U. Sinn machen, sich Informationen zu diesem doch recht komplexen Thema aus einer vertrauenswürdigeren Quelle zu besorgen. Oder Sie lassen den Fernseher aus und lesen stattdessen das Vertragswerk durch.
Nix für ungut…
Esteban

Hallo,

Deine Befürchtungen werden also nicht eintreten.

Praktisch sollte das so sein, im Prinzip ist es aber möglich.
Ich meine sogar mich zu erinnern, daß es solche Fälle schon gab (bis es sich als Fehler irgendeiner Seite herausgestellt hat - der Schock ist trotzdem erstmal groß).

Cu Rene

Hallo,

Deine Befürchtungen werden also nicht eintreten.

Praktisch sollte das so sein, im Prinzip ist es aber möglich.
Ich meine sogar mich zu erinnern, daß es solche Fälle schon
gab (bis es sich als Fehler irgendeiner Seite herausgestellt
hat - der Schock ist trotzdem erstmal groß).

es hat bisher keinen einzigen dokumentierten Fall gegeben; selbst die Superduperverbraucherinformationssendungen wie WISO, Markt usw. sind diese bisher schuldig geblieben.

Gruß
Christian

Ist diese beklemmende Darstellung so richtig?

Es hat vor Jahren in D einige wenige Einzelfälle gegeben, wo das so gelaufen ist. Inzwischen wurde die Rechtslage so geändert, dass der Kreditkäufer tatsächlich nur noch das ausstehende Darlehen eintreiben kann.

Allerdings ist der Kreditverkauf gängige Praxis, wobei meines Wissens überwiegend Kredite verkauft werden, bei denen es Zahlungsprobleme gegeben hat. Grund: Diue Banken scheuen den hohen Bearbeitungsaufwand für solche Darlehen und verkaufen solche Verträge an Firmen, die sich auf den Umgang mit säumigen Zahlern spezialisiert haben.

Heutzutage kann man bei Vetragsabschluß (Immobilienkredite) von der Bank eine Erklärung verlangen (und erhält sie auch), unter welchen Umständen der eigene Kredit weiterverkauft würde oder, dass er unter keinen Umständen weiterverkauft wird.