Zum Thema MIETMINDERUNG bei Belästigung durch Baulärm gibt es viele Informationen. Wenn jemand aber nun kein Mieter ist, sondern in seiner Eigentumswohnung massiv und über lange Monate durch den Komplettumbau des Nachbarhauses gesundheitlich beeinträchtigt wird (z.B. weil er berufsbedingt nicht vor dem Lärm fliehen kann, da er in seiner Wohnung arbeitet und erreichbar / arbeitsbereit sein muß), welches Recht auf Entschädigung / Schadensersatz hat dieser Lärmgeschädigte, denn Mietminderung kommt ja hier nicht in Frage???
Danke im voraus + Grüße