Baulärm

Zum Thema MIETMINDERUNG bei Belästigung durch Baulärm gibt es viele Informationen. Wenn jemand aber nun kein Mieter ist, sondern in seiner Eigentumswohnung massiv und über lange Monate durch den Komplettumbau des Nachbarhauses gesundheitlich beeinträchtigt wird (z.B. weil er berufsbedingt nicht vor dem Lärm fliehen kann, da er in seiner Wohnung arbeitet und erreichbar / arbeitsbereit sein muß), welches Recht auf Entschädigung / Schadensersatz hat dieser Lärmgeschädigte, denn Mietminderung kommt ja hier nicht in Frage???

Danke im voraus + Grüße

Da hast Du ein Problem. Du musst Deinen
Schaden, Schlafstörugen und die Ursache
nachweisen.

Theoretisch hast Du gegen den Verursacher
Ansprüche, aber die duchzusetzen scheitert
i. d. Praxis.

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