Baulärm: Brüllende Bauarbeiter etc. ;-)

Hallo,

ich bin neu hier und hoffe, ich mache jetzt nich allzu viele Fehler bei meinem ersten Eintrag hier :wink:

Zu meiner Frage:

Auf einer Baustelle wird seit über 3 Monaten am Stück gebaut. Teilweise sogar samstags oder bis in die Abendstunden. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz aber sagt z.B., dass als Nacht die Zeit von 20-7 Uhr gilt. Jedoch fangen die Bauarbeiten schon ab punkt 6.30 uhr mit einem dermaßenen Lärm (Baggern, Hämmern etc) an. Dabei muß vor 7 Uhr und nach 20 Uhr doch ein Richtwert eingehalten werden, der lt. BImSchGesetz eine bestimmte Dezibelzahl nicht überschreiten darf, ist das so richtig? Nur wie kann man das z. B. als Anwohner nachprüfen oder besser noch: nachprüfen lassen, ob diese Werte eingehalten werden? An wen kann man sich wenden?

Außerdem steht weiterhin im BImSchGesetz,daß auf der Baustelle alles getan werden muß, um die Anwohner vor Lärmbelästigung etc zu schützen. Für diesen Fall sollten normalerweise Lärmschutzwände etc.aufgestellt werden und Maschinen verwendet werden, die auf dem neuesten Stand der TEchnik (und damit besonders leise) sind… hab ich das soweit auch richtig verstanden? Gibt es hierfür vielleicht auch eine Behörde o. ä. an die man sich wenden kann und die die Angelegenheit mal überprüfen könnte? Auf der besagten Baustelle wurden nämlich NIE irgendwelche Maßnahmen zum Lärmschutz getroffen! Und wie sieht es aus, wenn laute Geräte wie Sägen und dergleichen direkt an der Grundstücksgrenze zu einem Anwohner aufgestellt werden? Natürlich auch ohne irgendwelche Maßnahmen zur Abschirmung, um die Anwohner vor Krach und Schmutz/Staub zu schützen.

Naja, aber was mit am schlimmsten ist (und da weiß ich jetzt leider nicht, wie ich das anders schreiben soll):
Die Bauarbeiter,die momentan am Werk sind, führen sich unmöglich auf! Die brüllen und schreien sich den ganzen Tag über an. Das geht los mit normalen Arbeitsanweisungen und endet dann sogar in Dingen wie „Halt die Schnauze“, lautem Rülpsen oder sogar einem Streit, in dem dann in unmöglichem Tonfall gebrüllt wurde.

Wer kann mir für diesen Fall ein paar Tips geben, an welche Behörde/welches Amt man sich für die Messung der Richtwerte etc. wenden kann?

Kündigen diese Behörden ihre besuche auf der Baustelle zur Messung der Geräuschbelästigung usw. eigentlich an? Dann würde das ja quasi gar keinen Sinn machen, wenn die sich vorher noch extra anmelden *kopfschüttel*

Vielen vielen Dank schonmal fürs Lesen und hoffentlich auch fürs Antworten :smile:

Liebe Grüsse, Kathrin

Hallo Kathrin,
wende Dich ans Amt für öffentl. Ordung (Ordnungsamt), die Prüfen und schalten gegebenefalls die Gewerbeaufsicht u.ä. Behörden ein. Erhoffe Dir aber nicht zuviel! Die Einhaltung der Nachtruhe kannst Du wahrscheinlich durchsetzen, vielleicht auch das Versetzen der Säge weg von der Grundstücksgrenze, aber gegen den Baulärm an sich und den rüden Umgangston auf der Baustelle hilft wahrscheinlich nur die Hoffnung auf baldige Fertigstellung des Bauwerks.
Wolfgang D.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Re^2: Baulärm: Brüllende Bauarbeiter etc. :wink:
Hallo,

vielen Dank erst einmal für die Antwort.

Habe den Tip befolgt und das Ordnungsamt hat gestern geantwortet… jedoch hat der Typ in seiner Antwort nur so mit Paragraphen um sich geschmissen - und aus meiner Sicht hat er irgendwie nicht viel ausgesagt bzw. mir kommt es fast so vor, als hätte er gar keine Lust, da zu helfen… ich kann seine Antwort ja mal hier mit reinpacken…

Voilà:

Sehr geehrte Damen und Herren,

als zuständige Untere Immissionsschutzbehörde bestätige ich den Eingang
Ihrer nachfolgenden Mitteilung vom 17.07.2006, die gestern an mich
weitergeleitet wurde:

(Dann hatte er meine komplette Beschwerde Mail da nochmal mit rübergeschickt… und dann gings bei ihm so weiter

Ihre Eingabe ist hier unter dem Aktenzeichen 63-338-06-27 registriert.

Die Baustelle wurde heute von mir unter dem Hintergrund des von Ihnen
geschilderten Sachverhalts in Augenschein genommen.

Gründe, die ein immissionsschutzbehördliches Einschreiten rechtfertigen,
haben sich nicht ergeben.

Dabei fanden die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm

  • Geräuschimmissionen, der gemeinsame Runderlass des Niedersächsischen
    Umweltministers und des Niedersächsischen Ministers für Wirtschaft,
    Technologie und Verkehr über Leitlinien für die Ermittlung von Geräuschen
    nach §§ 25 und 28 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und die
    Bestimmungen des § 17 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) Anwendung.
    Weder das Baugrundstück noch das Nachbargrundstück befinden sich in einem
    Wohngebiet nach § 7 der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.
    BImSchV).

Hinsichtlich des privaten Nachbarschaftsrechts, auch unter dem Hintergrund
des einstweiligen Rechtsschutzes, verweise ich abschließend auf den
Zivilrechtsweg. Der Architekt des Bauherrn wurde heute von mir auf die
Situation hingewiesen und gebeten, mit Ihnen persönlich Kontakt
aufzunehmen, um die Angelegenheit einvernehmlich zu klären.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

B. Pfau


Joa, das war soweit seine Mail…hab mir dann mal die einzelnen Paragraphen rausgesucht… wobei ich diesen § 17 NBauO allerdings nirgends im Internet finden konnte *rätsel*

Dafür hab ich aber dies hier gefunden:

http://www.umweltbundesamt.de/laermprobl…en/baulae…

Und dort steht doch unter 3. Immissionsrichtwerte, Punkt 3.1.1 c) und d) eindeutig drin, dass bei Gebieten mit gewerbl. Anlagen und Wohnungen bzw. bei Gebieten, in denen vorwiegend Wohnungen untergebracht sind, die dort angegebenen Dezibelangaben um nicht mehr als 20 dB(A) überschritten werden dürfen. Leider bin ich mir nicht ganz sicher, zu welcher Gruppe (ob nun c) oder d) unser Wohngebiet zählt, denn hier gibt es zwar einige Firmen, aber auch viele Wohnhäuser)… naja,aber die angegebenen Werte bei c) und d) nehmen sich ja nicht so wirklich viel… aber kann mir vielleicht jemand erklären,wieso diese Werte für die Beurteilung durch das Ordnungsamt nicht hinzugezogen wurden? Und weiterhin würde mich ja interessieren, wie der Typ überhaupt all das festgestellt hat. Von irgendwelchen Messungen etc. haben wir jedenfalls nichts mitbekommen… der Ordnungsamt-Mitarbeiter hätte ja nun auch mal bei uns klingeln können, es war den ganzen Tag jemand zu Hause… für uns kam das in seiner Mail eher so rüber, als wenn er mal kurz „im Vorbeifahren gelauscht hat“ und keine Lust hatte, bei diesem schönen Wetter irgendwas aufwendigeres zu tun *g* Oder kann es sogar sein, dass er die Bauarbeiter „befragt“ hat und die natürlich alles abgestritten haben?

Meint Ihr, es würde etwas bringen, den Ordnungsamt-Typ nochmal anzuschreiben u genauer nachzufragen? Am besten mit der Bitte, mal alles genauer zu erklären, anstatt so viele Paragraphen mitzuschicken, die man sich dann alle selber raussuchen muß? Schließlich sind wir ja nicht vom Fach :wink: Weiterhin verstehen wir auch nicht so ganz, wieso er nun den Architekten zu uns schicken will…

Jedenfalls wird hier alles immer unerträglicher… gestern wurde einfach Abfall von den Bauarbeitern auf unsere Einfahrt geworfen, welcher natürlich NICHT wieder weggeräumt wurde… den haben wir dann abends einfach zurückgeschmissen *g* und heut morgen wurde doch glatt ab 5.50 (!) Uhr mit bauarbeiten begonnen! Uns kommt das langsam schon eher wie Schikane vor… vielleicht wollen die sich ja so dafür bei uns „bedanken“, dass wir das Ordnungsamt eingeschaltet haben?
Jedenfalls hab ich das hier auch noch gefunden und fand es ganz interessant, da sind ganz unten nochmal die verschiedenen Lautstärkepegel angegeben mit Beispielen… http://www.code-knacker.de/dba.htm

also unser Nervenkostüm ist jedenfalls auch schon sehr angegriffen… ich verstehe echt nicht, wieso das Ordnungsamt da nich mal einschreitet, wenn Lärmbelästigung auf Dauer wirklich krank machen kann und das schon über 3 Monate geht und wir diesen Krach wohl noch bis Oktober (!!) aushalten sollen… ich weiß echt nich, wie ich das überstehen soll, ohne durchzudrehen… irgendwas muß man doch machen können, damit die zumindest die Nachtruhe einhalten??

Liebe und verzweifelte Grüße,
und danke für Eure Antworten,

Kathrin