Baulärm in Ferienwohnung

Nach der ersten Nacht in unserere Fewo ( Preis pro Tag 69€ ) sind wir sozusagen aus dem Schlaf gebohrt worden. In der Nachbarwohnung wurde ein Badezimmer neu renoviert. Die Wohnungen sind in einem Reihenhausbaustil gelegen, 60iger jahre , also sehr hellhörig. Der Baulärm ging drei Tage, sadass wir Tagsüber die Flucht ergreifen mussten. Die Vermieterin war uneinsichtig, schliesslich müsste man damit rechnen das in einem Wohngebiet gebaut wird. Meiner Meinung nach kann man dann aber auch nicht eine Fewo vermieten und wenn man als Vermieter weiss das in der Nachbarschaft gebaut wird kann ich eben mal ein paar Tage die Whg nicht vermieten. Ausserdem war die Wohnung in einem derart schlechten Zustand und zudem auch noch dreckig.Kann man für die ersten drei Tage Geld zurückverlangen und wenn ja, wieviel prozent…wer weiss was?

Es tut mir leid aber ich kann da keine ernsthafte Auskunft geben da ich davon keine Ahnung habe.

Hallo Fortuna123,
also ich würde versuchen, 20% zurückzuverlangen, da ihr euch erholen wolltet, dafür mietet man ja eine Fewo

Hallo Fortuna,

da bin ich leider nicht der richtige Ansprechpartner…
Viel Glück

b.reinhardt

Hallo Fortuna123

Schau mal hier:http://www.abc-recht.de/ratgeber/reisen/tipps/frankf…

LG Sternchen 13

Hallo,

das es sich bei Ihnen höchst wahrscheinlich um eine Privatbuchung handelt, und nicht über einem Reiseveranstalter, sieht es schlecht aus, höchsten eine privat Klage starten. Aber ob sich der Aufwand lohnt ?

Mit freundlichen Grüßen
Reiseagentur Ripke
Tel.: 0511-4730487
www.top-lastminute.eu
www.reiseruecktritt24.de

Hallo Fortuna, das ist ein Fall für einen Anwalt,da kann ich nichts zu sagen.
Viele Grüße von Claus

Wo haben sie denn die Ferienwohnung gebucht? Über einen Vermittler?

bin da kein Experte, aber es gibt auch hierfür Regelungen