Hi,
einerseits weiss ich, dass natürlich Mieter beim Einzug evtl
renovieren - und dann auch Lärm machen.
Meine Frage aber betrifft Arbeiten, die vom Vermieter veranlasst
werden (nehmen wir hier eine Genossenschaft o.ä. an, keinen privaten
Vermieter - obwohl die Gesetze ja für beide gleich sein dürften…)
- so zB Reparaturen am (Flach)dach, was ja für die direkt darunter
wohnenden Mieter sicherlich alles andere als angenehm ist (man stelle
sich tagelanges Bohren vor).
Ich persönlich würde mir das so vorstellen, dass man die betroffenen
Mieter vorab informiert, um ihnen die Möglichkeit zu geben, zu
planen. Denn sich aufhalten, geschweige denn irgendeiner halbwegs
sinnvollen Tätigkeit nachzugehen, wäre bei dem entstehenden Lärm
sicherlich unmöglich.
Aber wie ist denn die rechtliche Lage???
Muss jemand einen solchen Lärm einfach aushalten, also akzeptieren,
sich morgens, evtl krank, aus dem Bett bewegen, und sich schnellstens
aus der Wohnung verziehen?
Oder kann man erwarten, dass vorher informiert wird?
Und wenn man dies erwarten könnte, was tun, wenn nicht informiert
wurde? Mietminderung? Sprich, Abzug der Tage, an denen die Wohnung
quasi ‚unbewohnbar‘ ist?
Und wenn dies tatsächlich so wäre, wie kriegt jemand eine
Mietminderung hin, dessen Miete per Einzugsverfahren vom Vermieter
abgebucht wird?
Ich weiss, dass die Fragen insoweit alle Spekulation sind, als die
Antwort vielleicht lautet: ‚Ja, so einen Lärm muss man einfach
hinnehmen‘. Aber fragen tu’ ich trotzdem mal!
Bedanke mich schon mal vorab für Auskunft,
gruss, isabel