Baulärm! (Mietminderung?)

Hi,
einerseits weiss ich, dass natürlich Mieter beim Einzug evtl
renovieren - und dann auch Lärm machen.

Meine Frage aber betrifft Arbeiten, die vom Vermieter veranlasst
werden (nehmen wir hier eine Genossenschaft o.ä. an, keinen privaten
Vermieter - obwohl die Gesetze ja für beide gleich sein dürften…)

  • so zB Reparaturen am (Flach)dach, was ja für die direkt darunter
    wohnenden Mieter sicherlich alles andere als angenehm ist (man stelle
    sich tagelanges Bohren vor).

Ich persönlich würde mir das so vorstellen, dass man die betroffenen
Mieter vorab informiert, um ihnen die Möglichkeit zu geben, zu
planen. Denn sich aufhalten, geschweige denn irgendeiner halbwegs
sinnvollen Tätigkeit nachzugehen, wäre bei dem entstehenden Lärm
sicherlich unmöglich.

Aber wie ist denn die rechtliche Lage???
Muss jemand einen solchen Lärm einfach aushalten, also akzeptieren,
sich morgens, evtl krank, aus dem Bett bewegen, und sich schnellstens
aus der Wohnung verziehen?

Oder kann man erwarten, dass vorher informiert wird?

Und wenn man dies erwarten könnte, was tun, wenn nicht informiert
wurde? Mietminderung? Sprich, Abzug der Tage, an denen die Wohnung
quasi ‚unbewohnbar‘ ist?

Und wenn dies tatsächlich so wäre, wie kriegt jemand eine
Mietminderung hin, dessen Miete per Einzugsverfahren vom Vermieter
abgebucht wird?

Ich weiss, dass die Fragen insoweit alle Spekulation sind, als die
Antwort vielleicht lautet: ‚Ja, so einen Lärm muss man einfach
hinnehmen‘. Aber fragen tu’ ich trotzdem mal!

Bedanke mich schon mal vorab für Auskunft,
gruss, isabel

Hallo Isabel,

deine Frage ist gut…mich würde gleich weiter interessieren wie es mit Baulärm aussieht welcher von der Stadt ausgeht, wenn zum Beispiel Straßen aufgerissen werden und dazu morgens um 7:30 uhr schon der Presslufthammer ertönt.

Bianca

Hallo Bianca,

deine Frage ist gut…mich würde gleich weiter interessieren
wie es mit Baulärm aussieht welcher von der Stadt ausgeht,
wenn zum Beispiel Straßen aufgerissen werden und dazu morgens
um 7:30 uhr schon der Presslufthammer ertönt.

Lärm, der im Zuge öffentlicher Arbeiten ausgeht, wird von keinem Gericht als Mietminderung anerkannt. Mir ist kein Urteil hier bekannt.

Gruss Günter

Hallo Isabel,

Meine Frage aber betrifft Arbeiten, die vom Vermieter
veranlasst
werden (nehmen wir hier eine Genossenschaft o.ä. an, keinen
privaten
Vermieter - obwohl die Gesetze ja für beide gleich sein
dürften…)

  • so zB Reparaturen am (Flach)dach, was ja für die direkt
    darunter
    wohnenden Mieter sicherlich alles andere als angenehm ist (man
    stelle
    sich tagelanges Bohren vor).

Ich persönlich würde mir das so vorstellen, dass man die
betroffenen
Mieter vorab informiert, um ihnen die Möglichkeit zu geben, zu
planen. Denn sich aufhalten, geschweige denn irgendeiner
halbwegs
sinnvollen Tätigkeit nachzugehen, wäre bei dem entstehenden
Lärm
sicherlich unmöglich.

Dies wäre sicherlich die richtige Methode. Der Mieter soll sich mit der Gesellschaft in Verhandlungen begeben und eine Mietminderung klären. Zu beachten ist, wann und wie der Lärm und in welcher Intensität besteht. Also verhandeln, wenn es nicht hilft, einen Mieterverein oder Anwalt einschalten.

Gruss Günter

Und wenn dies tatsächlich so wäre, wie kriegt jemand eine
Mietminderung hin, dessen Miete per Einzugsverfahren vom
Vermieter abgebucht wird?

Das ist einfach:
Bei der kontoführenden Bank Bescheid geben, dass man die Lastschrift soundo vom soundovielten, von VERMIETER über XXX EUR gerne zurückgebucht haben möchte.
Tags drauf ist das Geld wieder da, dann die verringerte Miete auf das Konto des Vermieters manuell überweisen.

Wenn dem Vermieter die Mietminderung vorher bekannt gegeben wurde, sollte das schon gehen. Grundsätzlich akzeptiert natürlich erstmal kein Vermieter eine Mietminderung. Aber wenn man die Miete mindert, ohne vorher Bescheid zu geben, ist das sicher nicht so gut, und durch die zurückgebuchte Lastschrift könnten Gebühren auf den Vermieter zukommen, die er dann auf den Mieter abwälzt.

Gruß,
-Efchen

DANKE allerseits! (owt)
thanks much for the help - it’s what I hoped to hear.