wie lange muss man Baulärm von einer Großbaustelle ertragen,
Die Arbeitszeiten der Baustelle tägl. 12 Std. von 07:00-19:00Uhr auch Samstags.
Ab wann kann man von einer Ruhestörung ausgehen, und was kann man dagegen unternehmen.
irgendwo an der Baustelle muß eine „Genehmigungs-Urkunde“ aushängen,auf der Bauherr und genehmigende Behörde sowie die konkrete Baumaßnahme genannt sind.
In dieser Genehmigung sind alle relevanten Tatsachen aufgeführt u.a.
auch die genehmigten Bauzeiten.
Hält sich der Bauherr an diese Genehmigung,bleibt dir nichts anderes übrig als deine Miete zu kürzen.Dein Vermieter kann sich diese
Kürzung übrigens dann im Zivilrechtswege vom Bauherren zurückholen
Ab wann kann man von einer Ruhestörung ausgehen, und was kann
man dagegen unternehmen.
den Ausführungen von Frank ist soweit zuzustimmen. Allerdings ist die Mietkürzung dem Vermieter anzukündigen. Genaueres zum korrekten Procedere erfährst du im Mietbrett. Vielleicht gibt es da auch schon eine FAQ dazu.
In dieser Genehmigung sind alle relevanten Tatsachen
aufgeführt u.a.
auch die genehmigten Bauzeiten.
Wozu braucht man eine Genehmigung, wenn man an Werktagen während allgemein üblicher Arbeitszeiten Bauarbeiten durchführt (abgesehen von einer Baugenehmigung)? Oder anders: Wer kann verbieten, an Werktagen von 7 bis 19 Uhr zu arbeiten?
Mangels Sachkenntnis werde ich über diesen Themenkreis nicht streiten, aber ich glaube eher nicht, daß Bauarbeiten während der o. g. Zeiten und der damit verbundene unvermeidliche Geräuschpegel Anlaß für Beschwerden bei wem auch immer sein können. Ich sehe auch keinen Grund für Mietminderungen.
na es gibt z.B. hier in NRW eine Lärmschutzverordnung…u.a.
Der Bauherr als Verantwortlicher muss davon befreit sein (im Rahmen)
aufgrund der Baugenehmigung…
Außerdem hat der Mieter generell ein Recht auf Mietminderung wegen
(Bau)Lärm…
Die andere Frage ist natürlich,ob es immer sinnvoll ist,sich wegen
„jedem Lärm“ zu beschweren und die Miete zu kürzen…(z.B. Kinderlärm).
Hier ist „mehr Fingerspitzengefühl“ gefragt…
Um bei obigen Beispiel zu bleiben…
Ich würde mir folgende Fragen Stellen:
Ist Lärm am Tage „wirklich sooo schlimm“ für mich???..
Habe ich nach Abschluß der Baumaßnahme nicht vielleicht sogar
eine „bessere“ Situation??? (z.B. Straßenbbahn wird zur U-Bahn)
Bei einer Mietkürzung,wie reagiert mein Vermieter??
(z.B.bietet er mir eine „Ersatzwohnung“ an,die zwar „ruhiger“ ist
aber auch „am Ar*** der Welt“???)
…aber ich glaube eher nicht, daß Bauarbeiten während
der o. g. Zeiten und der damit verbundene unvermeidliche
Geräuschpegel Anlaß für Beschwerden bei wem auch immer sein
können. Ich sehe auch keinen Grund für Mietminderungen.
aus mir auch unverständlichen Gründen ist es in D komischerweise möglich, in solchen Fällen eine Mietminderung durchzusetzen, obwohl der Vermieter ja auch nichts dafür kann. Aber laut Rechtsprechung müsse dieser sich dann halt darum kümmern, den Lärm zu stoppen, oder seinerseits Schadenersatz vom Bauherren fordern.
Logisch wäre dies m.E. nur, wenn ein Vermieter in der eigenen Anlage etwas renovieren/umbauen lässt, aber wer fragt mich schon…
Moin,
ja, da sprichst du einen guten Punkt an: ich würde gern wissen, ob der Vermieter - wie oben beschrieben - wirklich klagen muss (also vor Gericht), um sein Geld erstattet zu bekommen, oder ob er gegenüber dem Bauherren nicht einfach ein Recht hat auf „Schadensersatz“ hat, genauso wie auch der Mieter ein Recht auf Mietminderung hat. Gibt es da eine Verkettung? Und wenn ja, wie weit würde die reichen?
Und im übrigen möchte ich auch um Verständnis des Mieters bitten. Wie ist die Situation, wenn die Wohnung (z.B. bei Abriss eines Nachbargebäudes) durch den Lärm fast unbewohnbar wird… (jaja ich will nicht übertreiben…) Beispielsweise, dass die Kaffeetasse auf dem Scheibtisch „tanzt“. Oder man aufgrund der Erschütterungen der Wohnung fast Angst um seine Festplatte hat. Wie sieht die Situation in einem solchen Fall aus…? (Die Erfahrung gibt es wirklich.)
Da frage ich mich, muss der Vermieter/Besitzer bei einer so großen Baustelle nebenan dann noch den Weg des Gerichts einschlagen? Mir gegenüber wurde übrigens anderes behauptet. Stimmt Das?
viele Grüße,
irgen…
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ja, da sprichst du einen guten Punkt an: ich würde gern
wissen, ob der Vermieter - wie oben beschrieben - wirklich
klagen muss (also vor Gericht), um sein Geld erstattet zu
bekommen, oder ob er gegenüber dem Bauherren nicht einfach ein
Recht hat auf „Schadensersatz“ hat, genauso wie auch der
Mieter ein Recht auf Mietminderung hat. Gibt es da eine
Verkettung? Und wenn ja, wie weit würde die reichen?
Da frage ich mich, muss der Vermieter/Besitzer bei einer so
großen Baustelle nebenan dann noch den Weg des Gerichts
einschlagen?
Natürlich schreibt man als Vermieter erst mal einen Brief. Wenn der Gegenüber bereitwillig zahlt ist alles in Butter. Wenn er uneinsichtig ist, dann muss man halt sein Recht durchsetzen.
Moin,
ja, da sprichst du einen guten Punkt an: ich würde gern
wissen, ob der Vermieter - wie oben beschrieben - wirklich
klagen muss (also vor Gericht), um sein Geld erstattet zu
bekommen, oder ob er gegenüber dem Bauherren nicht einfach ein
Recht hat auf „Schadensersatz“ hat, genauso wie auch der
Mieter ein Recht auf Mietminderung hat. Gibt es da eine
Verkettung? Und wenn ja, wie weit würde die reichen?
Das liegt ganz einfach daran, dass der Mieter ohnehin die ganze Zeit Miete zahlt und daher im Zuge der Minderung weniger zahlt, während der Bauherr von Anfang an keinen Anlass hat, an den Eigentümer irgendwas zu zahlen und daher erst verklagt werden muss.
Gruß,
Dea
Das liegt ganz einfach daran, dass der Mieter ohnehin die
ganze Zeit Miete zahlt und daher im Zuge der Minderung weniger
zahlt, während der Bauherr von Anfang an keinen Anlass hat, an
den Eigentümer irgendwas zu zahlen und daher erst verklagt
werden muss.
Auch wenn er nach einem netten Brief auf das Angebot des Vermieters einginge ? Warum schliesst du den friedlichen Weg a priori aus ?
Die Frage auf die ich antwortete war, warum der eine klagen muss, während der andere die Miete einfach mindern kann. Das war ein rein materiell-, bzw. prozessrechtlicher Aspekt, den ich hiermit beantwortet habe. Zu der Frage, wie man vorgehen sollte, habe ich nichts gesagt.
Dea
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