Baulärm Straßenbaustelle

Hallo,

Mieter B wohnt in einer Großstadt (eher Randgebiet, aber „Siedlung“, etwas gehobene Preisklasse a la „Eigentumswohnungen fürs Alter“).

In der Nähe (Luftlinie vom Wohnzimmer aus ca. 20 m*) befindet sich eine Straßenbaustelle welche sich noch bis Ende des Jahres auch dort befinden soll (Wasser, Kabel …).

Bevor die Bauarbeiten losgingen standen nur Halteverbotsschilder „ab Montag 15.4.2013“. Kein Hinweis auf eine Baustelle, erst recht nicht dass diese bis Dezember sein soll. Erst seit 23.4. hängt ein Aushang im Haus der darauf konkret aufmerksam macht.

Kann man hier Mietminderung geltend machen? Und wenn ja in welcher Höhe? Habe leider bei Google nichts auf die Schnelle gefunden

LG Tobi@s

* wer gern sich das genauer ansehen möchte kann mich anschreiben. Dann gebe ich Anschrift durch so dass man sich das bei Google-Maps oder so besser anschauen kann. Ich versuche es trotzdem zu beschreiben:

Es geht um einen Straßenabschnitt von ca. 200m (zwischen zwei Kreuzungen). An der einen Seite befindet sich parallel zur Straße ein Haus. Dahinter kommt noch eine größere Einfahrt inkl. Tiefgaragenausfahrt). Durch dieses Haus geht eine Einfahrt zu einem „Innenhof“. Im Innenhof befinden sich links und rechts Häuser. Linker Hand wohnt - gleich im ersten Haus - Mieter B. Das Wohnzimmer zeigt dabei (also wenn ich durch diese Durchfahrt gehe) in Richtung dieser größeren Einfahrt, der Tiefgaragenausfahrt und eben dieser Straße(nbaustelle).

Grundsätzlich ja,es kommt halt auf die Schwere der Belästigung(genauer Beeinträchtigung der Mietsache) an.

Lärm,Erschütterungen,Staub (Unmöglichkeit Fenster zu öffnen oder Balkon zu nutzen) usw.
Einen Teil dieser Folgen muss man als Stadtbewohner und Straßenanlieger sicherlich sowieso hinnehmen,der ist nichts ortsunübliches. Es müsste schon deutlich abweichen um als Störung der Mietsache zu gelten.

Nur der Ausblick auf Baustelle ?

Ich sehe da eher schwarz für eine Mietminderung.

mfG
duck313