Habe mit dem Nachbarn Probleme in Bezug auf Baulärmbelästigung am Samstag Abend,z.B. hämmern,sägen,bohren. Sind diese Geräuschkulissen auchSamstags bis 22:00 Uhr zu erdulden, oder muß der Nachbar eine kürze Arbeitzeit einhalten?
Habe mit dem Nachbarn Probleme in Bezug auf Baulärmbelästigung
am Samstag Abend,z.B. hämmern,sägen,bohren. Sind diese
Geräuschkulissen auchSamstags bis 22:00 Uhr zu erdulden, oder
muß der Nachbar eine kürze Arbeitzeit einhalten?
Unter den besonderen Schutz des Gesetzes fällt nur der Sonntag.
Bauarbeiten sind also auch Samstags von 7 bis 22 Uhr erlaubt. Du kannst also nur an die Fairness appellieren.
Allerdings musst Du andauernden Baulärm über einen längeren Zeitraum nicht hinnehmen. Als Mieter hast Du ggü. dem Vermieter in dem Falle Anspruch auf Mietminderung.
Ich glaube nicht, dass ich da Experte für bin.
Habe mit dem Nachbarn Probleme in Bezug auf Baulärmbelästigung
am Samstag Abend,z.B. hämmern,sägen,bohren. Sind diese
Geräuschkulissen auchSamstags bis 22:00 Uhr zu erdulden, oder
muß der Nachbar eine kürze Arbeitzeit einhalten?
Hallo Hildegunde, ich bin da der falsche Ansprechpartner für Dich.
Aber meiner Meinung nach haben wir doch bestimmt alle schon einmal renoviert und waren froh das wir fertig wurden oder?
Also vielleicht solltest Du das Gespräch mit deinem Nachbarn suchen und ihn fragen wie lange er denn noch brauchen wird.
Oder Du sprichst Ihn direkt an ob er die Lärmintensiven arbeiten in den Späten Abendstunden auf den Vormittag legen kann.
Ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen
Gruß Andreas
Ich kan Dir leider nicht weiterhelfen.
Hi,
ich würde mich der Meinung von Chrisman anschließen,
allerdings denke ich, das bei nichtgewerblichen
Baustellen, sprich privaten Renovierungsarbeiten, der Gesetzgeber ab 20.00 Uhr die häusliche Ruhe vorschreibt.