Hallo,
muss ich ein Baulärmprotokoll an den Vermieter auf dessen Verlangen herausgeben obwohl er als Eigentümer den Umfang und die voraussichtliche Dauer des Bauvorhabens kennt und das vor Gericht verschwiegen hat?
Vielen Dank für die Antworten
Hallo,
hier kann ich leider nicht weiterhelfen.
Frage bitte einen Anwalt.
Freundliche Grüße
Udo
Man kann es besser vor Gericht gebrauchen!! Also erst eine Kopie raus geben, wenn es von einem Anwalt angefordert wird.